Elternverband hält Situation nach Osterferien für unbefriedigend. Geringe Dunkelziffer bei dritter Gurgelstudie.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 3 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Die Mutter wartet darauf, dass ihre Tochter aus der Volksschule in Wien-Ottakring kommt. Die Nachricht, dass nach den Osterferien in allen Schulen der Ostregion die Rückkehr der Schüler zum Fernunterricht daheim bevorsteht, lässt die Mama aufstöhnen. Ihr Partner und sie selbst sind berufstätig. Mit zwei Schulkindern ist das eine Herausforderung, auch wenn beide Eltern in der Heimarbeit sind. Vor allem weil der Sohn, ein Gymnasiast, bereits zwei Wochen coronabedingt in Quarantäne war.
Die Einigung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) mit den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland untersagt nach den Osterferien (6. bis 9. April) den Präsenzunterricht in den Schulen der Ostregion. Der Mutter bleibt nur übrig, sich damit abzufinden: "Es geht schon irgendwie", sagt sie.
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) betont, dass in den betroffenen Bundesländern in der Woche nach Ostern die Betreuung in den Schulen für die Kinder gewährleistet werde, wo dies nötig sei. Zugleich rief er dazu auf, dass Schüler möglichst im Heimunterricht bleiben sollten.
"Sind keinen Schritt weiter"
Genau diese Regelung geht Karl Dwulit, dem Vorsitzenden des Wiener Landesverbandes der Elternvereine an Pflichtschulen, gegen den Strich. "Die Situation ist leider eine sehr unbefriedigende", sagt er zur "Wiener Zeitung". Bei "allem Verständnis dafür", dass zusätzliche Corona-Einschränkungen ergriffen werden müssen, sei das Ganze vor allem für arbeitstätige Eltern wieder schwierig. Diese müssten nun erneut schauen, wie ihre Kinder nach den Ferien betreut werden.
Zwar ist gesetzlich vorgesehen, dass ein berufstätiger Elternteil sich Sonderbetreuungszeit nehmen kann, wenn das unbedingt notwendig ist. Nach Dwulits Erfahrungen würden Arbeitgeber die Ankündigung, dass eine Betreuung in Schulen angeboten werde, aber als Grund nützen, um Druck auf die Eltern auszuüben, keine Sonderbetreuungszeit zu beanspruchen. "Wir sind da keinen Schritt weiter", bedauert Dwulit. Noch immer seien Mütter und Väter vom Wohlwollen der Wirtschaft und der Arbeitgeber abhängig: "Es gibt Eltern, die haben im Vorjahr dafür ihren ganzen Urlaub aufgebraucht."
2020 wurde zwar bis zum Ende des Schuljahres im Juli 2021 ein Rechtsanspruch auf eine Sonderbetreuungszeit bis zu vier Wochen für Arbeitnehmer eingeführt, wenn ein Kind bis zum 14. Lebensjahr betreut werden muss. Dieser Anspruch gilt, wenn der Präsenzunterricht in Schulen behördlich untersagt wird oder ein Schüler verpflichtend in Heimquarantäne muss. Wird aber eine Betreuung in Schulen angeboten, kommt der Rechtsanspruch nicht zum Tragen. Der Dienstgeber und die Eltern können sich aber einvernehmlich auf eine Sonderbetreuungszeit einigen.
Kosten werden ersetzt
Im Arbeitsministerium wird erklärt, dass nicht nur bei einem Rechtsanspruch, sondern auch bei einer Vereinbarung der Betrieb als Arbeitgeber hundert Prozent der Kosten für die Sonderbetreuungszeit vom Bund refundiert erhalte. Nach einer Bilanz des Arbeitsministeriums wurde die Sonderbetreuungszeit bisher von rund 30.000 Arbeitnehmern in Anspruch genommen.
Elternvertreter Dwulit wünscht sich eine weitergehende Regelung, damit es für Mütter und Väter nicht letztlich vom "Wohlwollen" des Arbeitgebers abhänge, ob Sonderbetreuungszeit gewährt werde. Er macht auch darauf aufmerksam, dass die Probleme um die Ausstattung der Schüler mit IT-Endgeräten in den jeweiligen Haushalten nicht überall gelöst seien. Teilweise sei zwar in sozialschwachen Familien die Hardware in Form eines Geräts für mehrere Kinder vorhanden. Allerdings gehe es nicht selten auch um das geringe Datenvolumen, das für umfangreiches Arbeiten im Online-Unterricht daheim nicht ausreiche.
Geringe Dunkelziffer bei Gurgelstudie
In der dritten Schulgurgelstudie, die vom 1. bis 18. März durchgeführt wurde, wurden nur 16 von 7.523 Schülern und Lehrern positiv auf Sars-CoV-2 getestet. Die geringe Dunkelziffer von 0,21 Prozent bedeute aber nicht, dass Kinder keine Rolle im Pandemiegeschehen spielen, so Studieninitiator Michael Wagner.
Beim SARS-CoV-2-Schulmonitoring werden seit vergangenem Herbst wiederholt an denselben rund fünf Prozent der Volks-, Mittelschulen und AHS-Unterstufen Gurgel-PCR-Tests durchgeführt. Bei der ersten Erhebung (von Ende September bis Ende Oktober 2020) waren 0,39 Prozent unerkannt positiv, im November waren es 1,5 Prozent. Dass zuletzt nur so wenige Infizierte unerkannt in der Schule gesessen sind, hat laut Wagner auch mit den Antigentests zu tun, die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzbetrieb sind.
Bei den seit den Semesterferien im Februar an allen Schulen in Österreich durchgeführten Selbsttests sind rund 5.000 positive Corona-Fälle entdeckt worden, wie am Donnerstag bekannt wurde. Bei fast 3.500 Personen haben sich dann bei PCR-Nachtests bei Schülern und Lehrpersonal die positiven Fälle bestätigt.
Neben den Schul-Tests führt Wagner die diesmal sehr geringe Dunkelziffer auch darauf zurück, dass Eltern mehr auf etwaige Symptome achten und - anders als im Herbst - aus Angst vor einer Quarantäne die Kinder gegebenenfalls daheimlassen. "Da gibt es also vermutlich eine Dunkelziffer zuhause, die wir nicht sehen." Eine Hypothese sei außerdem, dass die zuerst in Großbritannien aufgetauchte B.1.1.7.-Variante bei Kindern und Jugendlichen eher symptomatisch verläuft und Infektionen damit eher erkannt werden.