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Heimunterricht hängt an Corona-Ampel

Von Karl Ettinger

Politik

Was der Bildungsminister für das neue Schuljahr vorgesehen hat: Einiges liegt bei Direktoren, Lehrern und Eltern.


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Es sei "noch nicht alles in Beton gegossen", räumte Bildungsminister Heinz Faßmann selbst ein. Sein Ziel bleibt trotz aufrechter Gefahr von Corona-Infektionen ein "regulärer Start" ins neue Schuljahr mit Anwesenheit in den Klassen ohne geteilte Klassen wie im Frühjahr. Ein allgemeiner Heimunterricht soll zwar vermieden werden, aber unter bestimmten Bedingungen kann es für einen Teil der Schüler dennoch dazu kommen. Fragen und Antwort zu dem Plan des Bildungsministers zum Schulstart in Österreich.

Worauf müssen sich Schüler, Eltern und Lehrer einstellen?

Der Schulbeginn in drei Wochen in Ostösterreich (Wien, Niederösterreich Burgenland) und eine Woche später in den sechs anderen Bundesländern geht nach der derzeitigen Corona-Situation als Regelbetrieb los. Das bedeutet: Präsenzunterricht in den Klassen, keine geteilten Klassen. "Den generellen Lockdown werden wir zu verhindern suchen", sagte Faßmann. Im Unterricht ist keine Maskenpflicht vorgesehen. Allerdings werden die Details an den einzelnen Schulen vom Corona-Ampelsystem mit den vier Farben Grün, Gelb, Orange und Rot abhängen, das gerade vom Gesundheitsministerium erarbeitet wird. Es ermöglicht Einschränkungen für bestimmte Bezirke oder Regionen. Grün bedeutet Normalbetrieb. Bei Gelb muss außerhalb der Klassenzimmer, beim Eingang in die Schulen und in den Gängen in Pausen ein Mundnasenschutz getragen werden. Bei Orange werden Schulveranstaltungen ausgesetzt. Bei Rot ist Heimunterricht Pflicht.

Welche weiteren Folgen hat das Ampelsystem?

Bei Gelb darf der Singunterricht in Klassen nur mit Maske oder im Freien stattfinden. Der Turnunterricht wird eingeschränkt, er soll vorwiegend im Freien oder sonst nur in Kleingruppen in der Halle stattfinden, bei Orange ist Singen nur mehr im Freien erlaubt, Lehrerkonferenzen sind nur mehr online möglich. In der Sekundarstufe II, also für ältere Schüler über 14 Jahren, muss auf einen flexiblen Heimunterricht umgestellt werden. Zur Vorbeugung gegen eine Infektion sieht der Plan des Bildungsministeriums in Abstimmung mit Experten vor allem das häufige Lüften der Klassenzimmer auch in der kühleren Jahreszeit vor. Soweit möglich soll Unterricht im Freien stattfinden, wobei Faßmann einräumte, dies sei im ländlichen Bereich leichter umsetzbar als in Städten.

Was passiert bei einem Corona-Verdachtsfall?

Ein Schüler, bei dem der begründete Verdacht auf Corona-Infektion besteht, muss in der Schule räumlich von der Klasse abgesondert werden. Die Schulleitung muss den Schularzt verständigen oder die Gesundheitsbehörde sowie die Eltern und die Bildungsdirektion. Die Gesundheitsbehörde entscheidet dann, ob das Kind abgeholt wird oder noch in der Schule getestet wird. Je nach Sachlage verhängt die Gesundheitsbehörde Quarantäne über andere Schüler, die bis zur Klärung der Sachlage den Unterricht im gelüfteten Klassenzimmer fortsetzen. So weit der theoretische Plan. In der Realität sind Schulärzte oder ein Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden auch an Schultagen zu bestimmten Zeiten für Schulleitungen schwer erreichbar, wie sich während der Corona-Krise heuer im Frühjahr gezeigt hat. Letztlich bleibt auch nach Kontakt mit Schularzt oder Gesundheitsbehörden vieles an Direktoren und Lehrerinnen hängen.

Wie können Eltern einem
Corona-Ausbruch vorbeugen?

Kinder mit Fieber, aber auch mit Husten sowie weiteren Symptomen müssen zu Hause bleiben. Der Bildungsminister wird an diese Verantwortung der Eltern in einem Elternbrief zu Schulbeginn erinnern. Tatsache ist dennoch, dass manche Eltern Kindern trotz Krankheitssymptomen und mit Husten in die Schule schicken. Das erfolgt oft mit Verweis darauf, dass sie selbst arbeiten müssen und kurzfristig das Kind nicht daheim beaufsichtigt werden kann. Damit wird die Verantwortung auf Lehrer und Schulleitungen weiter geschoben, die über etwaige räumliche Absonderungen auch bei starkem Husten entscheiden müssen.

Welche Möglichkeiten gibt es für Heimunterricht?

Das ist für Risikogruppen und in besonderen Fällen möglich. Für Lehrer und Verwaltungspersonal in Schulen ist das bei Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe - dafür ist ein Attest notwendig - erlaubt. Lehrer dürfen auch dann Heimunterricht machen, wenn einer ihrer Angehörigen einer Risikogruppe angehören. Dann müssen sie laut Bildungsressort eine Kopie des Attests des Risikopatienten vorlegen. Die dritte Möglichkeit ist, dass Lehrerinnen und Lehrer die Anwesenheit in der Schule etwa bei steigenden Corona-Erkrankungen als unzumutbare psychische Belastung empfinden, dann werden sie bei Vorlage eines entsprechenden Attests vom Präsenzunterricht befreit. Bei Schülern gelten im Wesentlichen die gleichen Gründe für die Befreiung vom Präsenzunterricht und eine Umstellung auf Heimunterricht. Anders als heuer im Frühjahr während der Corona-Krise können sich Lehrer, die älter als 60 Jahre sind, jedoch nicht mehr generell vom Präsenzunterricht freistellen lassen. Diese Automatik gebe es "in Absprache mit den Ländern" nicht mehr, sagte Faßmann.

Wie steht es um die
Schulveranstaltungen?

Im Frühjahr wurden Schulveranstaltungen, wie Sprachkurse im Ausland, Sportwochen oder Schulskikurse coronabedingt ab Mitte März generell abgesagt. Im neuen Schuljahr wird es für Schulen und Eltern um einiges schwieriger, weil sie in Eigenverantwortung entscheiden müssen. Schulleiter und Lehrer müssen ein etwaiges Infektionsrisiko "prüfen", wie der Minister formulierte. Gleichzeitig sollen Stornokosten beachtet werden. Das Bildungsministerium spricht derzeit aber keine generelle Absage von Schulveranstaltungen aus. Für etwaige Stornokosten gibt es vorerst keine gesetzliche Regelung. Erst ab der Corona-Ampelfarbe Orange werden Schulveranstaltungen untersagt.

Wohin kann man sich bei schulischen Fragen wenden?

Es wird eine Schul-Hotline eingerichtet. Die Nummer: 0800/216595.