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Erleichterungen bergen auch Fallen. | Vorberechnung der Gutschrift oder Nachzahlung möglich. | Wien. Wer Finanz-Online optimal nutzt, hat Vorteile gegenüber der Abgabe mit Papierformular. Es gibt aber auch Fallen.
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Wer über Finanz-Online die Steuererklärung einreicht, hat eine zwei Monate längere Abgabefrist. Während die Steuererklärung auf dem Papier bis Ende April des Folgejahres eingereicht werden muss, hat man mit Finanz-Online bis Ende Juni Zeit.
Mit Finanz-Online kann man aber nicht nur seine Steuererklärung abgeben, sondern auch bequem seine persönlichen Daten wie Adresse, Bankverbindung oder E-Mail-Adresse warten, Einsicht in sein Steuerkonto nehmen, elektronische Rückzahlungsanträge stellen oder den Jahreslohnzettel abrufen. Die Bearbeitung der Steuererklärung geht sehr schnell, denn der Bescheid wird zumeist innerhalb von ein paar Tagen erstellt.
Ein weiterer Vorteil ist die Vorab-Berechnung der Steuergutschrift oder -nachzahlung. Unter dem Punkt "Vorberechnung mit Berechnungsblatt" erhält man sogar eine Voransicht des Bescheides, den man zu erwarten hat, wenn man die Erklärung so abschickt wie eingegeben, und wenn die Finanz die Erklärung auch so veranlagt.
Der Nachteil von Finanz-Online ist, dass die Finanz durch die rasche Verfügbarkeit der Daten viel schneller viele Steuerzahler vergleichen und Ungereimtheiten herausfiltern kann. Die Folge: gezielte Überprüfungen. Die Abgabe am Papier schützt aber nicht vor dieser Entwicklung, da dort dieselben Kennzahlen verlangt werden wie bei Finanz-Online.
Wie meldet man sich an?
Die Anmeldung zu FinanzOnline kann schriftlich, persönlich oder online erfolgen (http://finanzonline.bmf.gv.at). Für eine persönliche oder schriftliche Anmeldung braucht man das Formular FON1. Wer zum Finanzamt einen amtlichen Ausweis mitnimmt, erhält die Zugangsdaten gleich persönlich ausgehändigt, allen anderen schickt das Finanzamt einen RSa-Brief.
Wichtig für Selbständige wie etwa freie Dienstnehmer oder Vermieter: Bei einer Einkommensteuererklärung ohne Umsatzsteuererklärung kann man sich schriftlich, persönlich oder online anmelden. Wer aber eine Umsatzsteuererklärung abgibt, muss persönlich mit Ausweis und Formular FON1 zum Finanzamt gehen.
Die Zugangsdaten bestehen aus der Teilnehmerkennung, der Benutzer-ID und dem PIN und werden in die Einstiegsmaske zur Finanz Online eingegeben.
Auch eine Bürgerkarte oder ein Handy mit A1-Signatur kann als Einstieg verwendet werden.
Gefahr: Fristversäumnis
Es gibt die Möglichkeit, bei den Grunddaten anzugeben, dass der Bescheid elektronisch in die Databox gehen soll. In diese kann man jederzeit über den Finanz-Online einsehen. Einziger Vorteil: Man bekommt das Ergebnis noch rascher. Eine Gefahr bei der elektronischen Bescheidzustellung ist allerdings, dass Fristen leicht versäumt werden können. Man sollte den Bescheid jedenfalls ausdrucken.
Die Autorin ist Steuerund Unternehmensberaterin bei der Kanzlei Szabo & Partner.