Griechenland gewährt umzugswilligen Ausländern Steuerprivilegien und will sich so zum Steuerparadies machen.
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Rund 300 Sonnentage pro Jahr, herrliche Strände, kristallklares Meer - und ein Steuerparadies: Wer will nicht in einem EU-Land leben und arbeiten, das dies alles bietet? Genau das dachte sich die konservative Regierung in Griechenland unter Premierminister Kyriakos Mitsotakis. Sie lockt Privatpersonen aus dem Ausland an. Sie sollen ihren Steuersitz nach Hellas verlegen, um in den Genuss lukrativer Steuerprivilegien zu kommen. Griechenland wird zum Steuerparadies. Mitsotakis’ Plan geht auf, zumindest in zwei von drei anvisierten Zielgruppen.
Bisher 124 Reiche und Superreiche, dazu mehr als 4.500 Arbeitnehmer und Selbständige sowie 335 Pensionisten haben sich seit Anfang 2020 dazu entschlossen, ihren Steuersitz vom Ausland nach Griechenland zu verlegen. In der Summe macht das immerhin rund 5.000 Personen binnen drei Jahren. Tausende Anträge seien zudem noch in Bearbeitung, wie nun in Athen bekannt wurde. Der Grund dafür ist simpel: die ihnen gewährten Steuerprivilegien.
Das Gesetz mit der Nummer 4646/2019, das Griechenland zum Steuerparadies für betuchte Personen, einwanderungswillige Arbeitnehmer und Freiberufler sowie Ruheständler aus dem Ausland macht, hatte die im Juli 2019 ins Amt gewählte Alleinregierung der konservativen Nea Dimokratia (ND) unter Premier Kyriakos Mitsotakis bereits im Dezember 2019 durch das Athener Parlament gebracht. Die Details der Prozeduren zur Erlangung des attraktiven Steuerstatus legte sie im Februar 2020 fest.
183 Tage Aufenthalt im Jahr
Fest steht: Die Regierung Mitsotakis lockt seither mit lukrativen Steuerprivilegien. Die erste Zielgruppe: Reiche und Superreiche. Natürliche Personen, die in den vergangenen sieben Jahren nachweislich ihren Steuersitz fernab von Hellas hatten, fortan aber ihren uneingeschränkten Steuersitz nach Griechenland verlegen, haben demnach einen Pauschalbetrag in Höhe von 100.000 Euro pro Steuerjahr für alle ihre Auslandseinkünfte unabhängig von deren Höhe an den hellenischen Fiskus abzuführen. Weitere Zahlungen oder Abgaben sind nicht fällig. Ein besonderes Bonbon hat Griechenland für sie in Sachen Auslandseinkünfte parat: Der steuerliche Neo-Grieche hat die Herkunft dieser Gelder nicht zu deklarieren. Die einzige Bedingung dafür: Er muss in einem Kalenderjahr wenigstens kumuliert 183 Tage innerhalb des Landes verbringen und mindestens 500.000 Euro in Griechenland investieren.
Dazu zählen der Erwerb von Immobilien, aber auch bewegliche Vermögenswerte wie Staatsanleihen oder Aktien und Beteiligungen von Unternehmen mit Sitz in Griechenland. Dafür hat der Investor reichlich Zeit: Die Investition muss innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Antragstellung vollendet sein.
Progressive Tariftabelle
Die sogenannte "Non-Dom"-Regelung trägt Früchte: Die von den steuerlichen Neo-Griechen zu tätigenden Investitionen belaufen sich kumuliert auf zumindest 62 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren.
Einen Wermutstropfen gibt es dennoch. Der steuerliche Neu-Grieche hat für seine fortan in Griechenland erzielten Einkünfte aller Art wie alle anderen Steuerpflichtigen in Hellas die hierzulande herrschende Einkommensteuer gemäß der geltenden progressiven Tariftabelle zu entrichten. Das gilt aber selbstredend nur dann, wenn er auch Einkünfte in Griechenland erzielt.
Falls ja, dann kann das teuer werden. Seit dem 1. Jänner 2020 gilt zwar für ein Jahreseinkommen bis 10.000 Euro ein deutlich gesenkter Steuersatz von neun Prozent. Von 10.001 bis 20.000 Euro greift aber schon ein Steuersatz von 22 Prozent, ab 20.001 bis 30.000 Euro sind es 28 Prozent. Der Höchststeuersatz von 44 Prozent ist aber bereits für Einkommen ab 40.001 Euro zu berappen.
Die Regierung Mitsotakis verspricht den Interessenten jedenfalls besonders einfache Prozeduren, um in den Genuss der Steuerprivilegien für die Auslandseinkünfte zu kommen. Ein Antrag dafür reicht, die Genehmigung soll im Eiltempo erfolgen. Wer daran Gefallen hat, so in Griechenland Steuern zu sparen, der kann dies maximal 15 Jahre tun.
Doch damit nicht genug: Er kann gleich zusätzlich seinen Eltern sowie minderjährigen Kindern zu dem privilegierten Steuerstatus in Griechenland verhelfen. Jeder weitere Familienangehörige hat dafür fix 20.000 Euro pro Jahr an den hellenischen Fiskus zu zahlen. Damit ist er auch von der ansonsten geltenden Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Für Reiche und Superreiche ist das ein unschlagbares Argument.
Beschäftigte und Freiberufler
Eine weitere Zielgruppe, die die Regierung Mitsotakis ins Steuerparadies Hellas lockt: Arbeitnehmer und Freiberufler. Mehr als 4.500 Anträge von Personen, die in Griechenland arbeiten wollen, wurden von den zuständigen Stellen bereits genehmigt. Mehr als 1.500 Anträge sind in dieser Kategorie noch anhängig.
Interesse an diesem Steuersparpaket haben bisher hauptsächlich Griechen bekundet, die das Land in den 10er-Jahren während der desaströsen Staatsschuldenkrise und der damit einhergehenden Wirtschafts- und Finanzkrise verlassen haben, um anderswo auf einen grünen Zweig zu kommen. Jetzt kehren sie wieder in ihre alte Heimat auf einen neuen Arbeitsplatz als abhängig Beschäftigte oder als Freiberufler und Selbständige zurück und werden hierzulande mit einem sehr niedrigen Steuersatz besteuert.
Auch hier sind die steuerlichen Anreize groß: Die Rückkehrer sind sieben Jahre lang von der Einkommensteuer in Höhe von 50 Prozent des in Griechenland erzielten Einkommens befreit. Ferner wird die Nutzung von Privatfahrzeugen steuerlich begünstigt.
Die Bedingungen dafür: Die Antragsteller in dieser Kategorie dürfen in den letzten fünf der sechs Jahre vor der Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Hellas nicht in Griechenland steuerlich ansässig gewesen sein. Ferner haben sie zu erklären, dass sie mindestens zwei Jahre lang in Griechenland bleiben werden.
Auslandsrentner willkommen
Auch Pensionisten aus dem Ausland hat die Regierung Mitsotakis ins Visier genommen, um sie mit Steuergeschenken nach Hellas zu locken. Mit bisher eher bescheidenem Erfolg: Bei den ausländischen Rentnern hat Athen seit 2020 bis heute nur 335 Anträge aus 21 Ländern bewilligt, nur 120 sind aktuell in Bearbeitung.
Experten zufolge hat die Corona-Pandemie ab Anfang 2020 ein größeres Interesse von Ruheständlern aus dem Ausland an einem Umzug nach Griechenland bis dato verhindert. Athen hofft nun, dass auch hier die Zahl der Antragsteller endlich deutlich ansteigt.
Damit das passiert, bietet Hellas auch für Senioren aus dem Ausland attraktive steuerliche Anreize: Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, werden in jedem Steuerjahr mit einem Satz von lediglich sieben Prozent auf alle im Ausland erzielten Einkünfte besteuert. Günstiger geht es kaum.
Die Athener Regierung verspricht sich von ihrer breit angelegten Steuersparinitiative zur Anlockung betuchter Personen, Arbeitnehmer und Freiberufler sowie Pensionisten aus dem Ausland Impulse für die einheimische Wirtschaft. Sie steht damit in Europa nicht alleine: In der Europäischen Union haben bereits andere Länder wie Italien, Portugal oder Malta ähnliche Gesetze verabschiedet. Die Steuergesetzgebung unterliegt in der EU weiterhin der nationalen Souveränität.