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Herbstarbeit

Von Reinhard Göweil

Leitartikel
Chefredakteur Reinhard Göweil.

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Eine etwas seltsame Stimmung herrscht in der Regierungskoalition nach dem Ende der Sommerpause. Entweder wird von "durchstarten" und großen Reformen geredet oder von baldiger Neuwahl. Die Anhänger der zweiten These meinen, dass nur noch die (hoffentlich danach gültige) Bundespräsidentenwahl am 2. Oktober abgewartet werde.

Dabei werden die aktuellen Umfragewerte allerdings komplett außer Acht gelassen. Wie es derzeit aussieht, würde die ÖVP auch mit einem Spitzenkandidaten Sebastian Kurz ein schlechtes Ergebnis einfahren, zu groß ist der Abstand zur SPÖ, und jener zur FPÖ sowieso. Und warum sollte es besser sein, Zweiter hinter Heinz-Christian Strache zu sein, als Zweiter hinter Christian Kern? Das muss man nicht verstehen.

Ob allerdings nun im Herbst ein "großer Wurf" möglich ist, sei dahingestellt. Die ständigen Sticheleien zwischen Repräsentanten der beiden Regierungsparteien sind jedenfalls nicht besonders ermutigend.

Eher seltsam ist es auch, dass die Flüchtlingsfrage nach wie vor so dominant ist. Im wirtschafts- und sozialpolitischen Bereich gäbe es sehr viele wichtigere Themen. Und beim Thema Integration der im Land befindlichen Asylwerber geht nicht wirklich etwas weiter.

Nach wie vor ist die FPÖ der stille Genießer der aktuellen politischen Konstellation. Ohne sich inhaltlich irgendwie beteiligen zu müssen, steht die Partei in den Umfragen stabil über 30 Prozent. Mit vollkommenem Stillstand zu gewinnen, das klingt nicht nur absurd, das wäre es auch.

Bleibt also die Hoffnung, dass die Regierung in der Herbstarbeit tatsächlich etwas Substanzielles zustande bringt.

Der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wäre so ein Signal. Wenn hier qualitative Änderungen erreicht werden könnten, wäre das immerhin ein Lichtblick für die Arbeit der Regierung.

Ob sich diese konstruktiven Kräfte in beiden Parteien durchsetzen, wird sich in Kürze weisen. Wenn die Destruktion gewinnt, ist eine Nationalratswahl früh im Jahr 2017 wohl kaum zu vermeiden.

Dem Bürger bleibt dann nur die Hoffnung, dass wenigstens diese Wahl nicht wiederholt werden muss. Angesichts des Urteils des Verfassungsgerichthofes wird als letzte Gemeinsamkeit ein neues Wahlrecht beschlossen werden.