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Rechnung der Pensionskommission legt stärkere Zunahme des Antrittsalters nahe.
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Wien. Der Ruf nach einer Pensionsreform erschallt nicht bloß von den Sitzbänken der Opposition, sogar die EU-Kommission schreit ihn förmlich aus Brüssel in Richtung Wien, zuletzt in diesem Sommer. Die altersbezogenen Ausgaben (Pensionen und teilweise Gesundheit) würden ein Risiko für die öffentlichen Finanzen darstellen, befand die EU-Kommission, die allerdings in anderen Mitgliedsstaaten noch weit höhere Risiken sah.
Die zunehmende Lebenserwartung und die darausfolgende demografische Entwicklung sind eben überall, nicht nur hierzulande, eine Herausforderung. Und sie sorgt chronisch für große Aufregung bis hin zur kollektiven Pensionsangst, wie zuletzt Ende Oktober bei Präsentation des Langfristmodells der Pensionskommission. Sie sieht bis 2035 eine Erhöhung des Bundeszuschusses, der den Fehlbetrag bei den Pensionen (gesamte Pensionseinzahlungen minus gesamte Auszahlungen) ausgleicht, von 2,5 auf 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts vor. Oder in Zahlen: 20,8 statt derzeit 6,8 Milliarden Euro.
Schwieriger EU-Vergleich
Es waren wohl vor allem diese absoluten Zahlen, die fast überall einen sofortigen Pensionsreformforderungsreflex auslösten, die Neos sprachen gar vor einer "Pensionslüge" der Regierung. Nur die SPÖ in Person von Sozialminister Rudolf Hundstorfer erkannte in der Studie der Pensionskommission eine "Bestätigung für die Wirkung der Regierungsmaßnahmen im Pensionsbereich".
Das mag eine gegensätzliche Interpretation sein, sie muss allerdings nicht falsch sein. Denn ebenfalls in der Arbeit der Pensionskommission findet sich eine präzisere Berechnung der Entwicklung des effektiven Pensionsantrittsalters. Und dieses muss in der öffentlichen Diskussion immer wieder als Argument für die Reformbedürftigkeit des Systems herhalten: Erstens sei es in Österreich im EU-Vergleich niedrig und zweitens steige es nicht so an, wie es die Regierung mit vergangenen Reformen beabsichtigt hatte, nämlich lediglich um 0,3 bis 0,4 Jahre seit dem Jahr 2005.
Die Pensionskommission hat sich die Sache mit dem Antrittsalter diesmal genauer angesehen. Abgesehen davon, dass internationale Vergleiche insofern schwer zu ziehen sind, weil einige Länder Invaliditätspensionen nicht hineinrechnen, hat man sich bisher auch nicht mit demografischen Unschärfen beschäftigt, da es immer schwächere und stärkere Jahrgänge gibt.
Erhöhung trotz Krise
Angenommen, es ginge stets ein konstanter Prozentsatz von 57-Jährigen in Pension, so fällt dies bei der Berechnung des tatsächlichen Antrittsalters anders ins Gewicht, wenn es in einem Jahr vergleichsweise viele 57-Jährige gibt. Diese Unschärfe wurde statistisch bereinigt, und erstmals wurden auch das genaue Alter beim Pensionsantritt bestimmt (bisher: Jahr des Pensionsantritts minus Geburtsjahr) sowie nur Inlandspensionen hineingerechnet. Lediglich auf diese hat die Regierung durch Reformen Einfluss.
Die demografiebereinigte Berechnung ergibt ein anderes Bild, nämlich ein gestiegenes Antrittsalter seit 2005 um 1,4 Jahre bei Männern (58,6 Jahre) und 0,7 Jahren bei Frauen (56,6 Jahre) - trotz Krisenjahre. Denn dass diese eine Rolle gespielt haben dürften, offenbart der Einbruch bei der Erwerbsquote bei 60- bis 65-jährigen Männern. Von 2001 bis 2008 stieg diese markant und recht linear an, dann ging sie wieder zurück, ehe sie vor zwei Jahren wieder zu steigen begann.
Erik Türk von der Arbeiterkammer verweist darauf, dass in jenen Alterskohorten, an die sich vergangene Reformen richteten, das Antrittsalter noch viel deutlicher gestiegen ist. Das hat damit zu tun, dass beim faktischen Antrittsalter auch Invaliditätspensionen eingerechnet werden, und da hat es laut Pensionskommission seit 2005 keine positive Entwicklung gegeben. Das Invaliditätsvorsorge-Programm "fit2work" ist allerdings erst seit einem Jahr in Kraft. Bei der I-Pension erkennt auch Hundstorfer Reformbedarf: "Hier müssen wir noch mehr Hilfe anbieten", sagt er.
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