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Herzlichst, Ihr Hater!

Von Marina Delcheva

Leitartikel
Marina Delcheva leitet das Wirtschaftsressort der "Wiener Zeitung".

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Die Regierung will unter dem Schlagwort "digitales Vermummungsverbot" mittels Klarnamenpflicht gegen Hass im Netz vorgehen. Fakt ist: Es gibt hier massiven Handlungsbedarf. Der Umgangston im Netz ist rau und rüpelhaft. Jede sachliche Diskussion zu Themen wie Migration, Feminismus oder Mindestsicherung wird in den Foren der Medien und den Sozialen Netzwerken durch eine Lawine hoch emotionaler und meist faktenbefreiter Meinungen und Beleidigungen im Keim erstickt.

Es scheint, als würden die vermeintliche Anonymität und die physikalische Ferne zum Hassobjekt das Niedrigste im Menschen hervorholen. Und ihn Aussagen tätigen lassen, die in einem Vier-Augen-Gespräch nie so hart und bedrohlich ausfallen würden. Fakt ist auch, das sagen zumindest Staatsanwälte, dass Klarnamen deren Ermittlungen in Fällen von Verhetzung, Drohung oder Beleidigung deutlich erleichtern würden.

Es gibt hier jedoch ein großes Aber. Viele dieser Hassbotschaften sind gar nicht anonym. Viele Verfasser sind stolz darauf oder haben zumindest keine Hemmungen, unter ihrem echten Namen Frauen sexuelle Gewalt anzudrohen, Andersdenkende zu beleidigen oder gegen Minderheiten zu hetzen.

"Warum darf sich die türkische Praktikantin zu österreichischen Belangen äußern?" - "Deine Dummheit muss doch wehtun!" - "Sie sollten das Schreiben echten Journalisten überlassen und sich ,angenehmeren‘ Tätigkeiten widmen." Das ist ein kleiner Auszug aus der "Fanpost" der vergangenen Jahre. Allesamt Nachrichtigen, die klar mit Vor- und Nachname gezeichnet waren.

Im virtuellen Raum herrschen andere Umgangsformen; oft gar keine. Da ist es der Sache auch nicht dienlich, dass die Regierungspartei FPÖ just am Tag des Gipfels zu Hass im Netz ein YouTube-Video zum E-Card-Missbrauch veröffentlicht hat, voll gespickt mit rassistischen Klischees über einen Fes tragenden Ali mit schlechten Zähnen, der mit einer fremden E-Card (Mustafas) auf Kosten der Steuerzahler zum Zahnarzt geht.

Das zweite Problem ist, dass das geltende Recht, anders als beim Tatbestand der Verhetzung, in vielen Fällen bei Drohbotschaften und Beleidigungen im Netz nicht greift. Eine Beleidigung ist nur dann strafbar, wenn sie in der Öffentlichkeit ausgesprochen wird. Kommt sie per E-Mail oder Direktnachricht, haben Betroffene meist keine rechtliche Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das zeigte eindrucksvoll der Fall der früheren Grünen-Abgeordneten Sigi Maurer, die (noch nicht rechtskräftig) verurteilt wurde, weil sie die anzüglichen und beleidigenden Nachrichten eines Bierhändlers veröffentlicht hatte. In solchen Fällen hilft auch keine Klarnamenpflicht. Denn das Problem beim Hass im Netz ist der Hass.