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Hessen: Hausarrest mit "Fernkontrolle"

Von Johann Werfring

Politik

Um zu erkunden, ob bestimmte kurzfristige Freiheitsstrafen durch technologisch überwachten Hausarrest ersetzt werden können, testet das hessische Justizministerium zurzeit den Einsatz der so genannten "Elektronischen Fußfessel".


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Beim Landgericht sowie beim Amtgericht Frankfurt am Main kann seit 2. Mai 2000 von den Strafrichtern der Einsatz der "Elektronischen Fußfessel" angeordnet werden.

In dem auf zwei Jahre angelegten Modellversuch, an dem maximal 30 Straftäter gleichzeitig teilnehmen können, soll geklärt werden, ob sich die elektronische Überwachung verurteilter Straftäter in der Praxis bewährt, wo gegebenenfalls Schwierigkeiten liegen und ob am Ende des Versuchs die Fußfessel auf Dauer landesweit eingeführt wird..

Nach der deutschen Rechtslage kann die elektronische Überwachung als Bewährungsweisung eingesetzt werden, wenn Richter dies entsprechend anordnen. Zwingend erforderlich ist die Einwilligung des Verurteilten. Im Falle der Zustimmung des Delinquenten kann bei einer Verurteilung im Zusammenhang mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren der Einsatz der "Elektronischen Fußfessel" als gerichtliche Weisung angeordnet werden. Die elektronische Überwachung mit der "Fußfessel" funktioniert in der Weise, dass am Fußgelenk des Verurteilten ein kleiner Peilsender angebracht wird, der wie eine größere Armbanduhr aussieht.

Dieser Sender meldet an eine Datenbox, welche an dem in der Unterkunft des Arrestanten befindlichen Telefonapparat montiert ist und die entsprechenden Signale an einen Computer der Justizbehörde überträgt, ob sich der Verurteilte zu Zeiten, in denen es angeordnet ist, tatsächlich in seiner Wohnung aufhält. Ebenso ist solcherart kontrollierbar, ob dieser zu bestimmten Zeiten in der Wohnung verweilt, obwohl er sich gemäß der richterlichen Weisung an einem bestimmten Arbeitsplatz, in einer Therapie, in einer Ausbildungsstätte oder an einem anderen Ort befinden sollte. Bei allfälligen Manipulationen an den technischen Einrichtungen schlägt das System sofort Alarm.

Der finanzielle Aufwand für den zweijährigen Modellversuch beläuft sich auf rund 780.000 DM, teilte das hessische Justizministerium der "Wiener Zeitung" mit. Der Modellversuch, in den drei Sozialarbeiter und ein Projektmanager eingebunden sind, wird durch das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht wissenschaftlich begleitet.

Zu Beginn des Versuches konnte sich das hessische Justizministerium bereits auf Erfahrungen stützen, die in anderen Ländern mit der elektronischen Überwachung des Hausarrests gemacht wurden. Seit Jahren ist die "Elektronische Fußfessel" in den USA, in Großbritannien, Australien, Israel, Schweden und in den Niederlanden in Verwendung.

In Deutschland wird über die Einführung des technologisch kontrollierten Hausarrests bereits seit einigen Jahren eine lebhafte Diskussion geführt. Nach einem Erfahrungszeitraum von nun neun Monaten zeigt sich Hessens Justizminister Christean Wagner mit dem bisher "erfolgreichen Verlauf" zufrieden: "Die Tatsache, dass die Justizbehörden den Einsatz der 'Elektronischen Fußfessel' immer öfter anordnen und mit den Ergebnissen zufrieden sind, zeigt, dass sich dieser Modellversuch des hessischen Justizministeriums bisher in der Praxis bewährt hat", erklärte Wagner. Der Minister betonte auch, dass die "Elektronische Fußfessel" für verurteilte Straftäter eine letzte Chance zur Haftvermeidung darstelle.