Eine von der Stadt neu eingeleitete Flächenwidmung könnte das Haus vor dem Abriss bewahren.
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Wien. Der Abriss des Gründerzeithauses Hetzgasse 8 im 3. Bezirk kann möglicherweise durch die - mit dem heutigen Tage - offizielle Widmung des Weißgerberviertels als Schutzzone abgewendet werden. An der grundsätzlichen Problematik, die das Gründerzeithaus zu einem wohnungspolitischen Präzedenzfall macht, ändert dies aber nichts. Nach wie vor sind Mieter in Gründerzeithäusern, die einen Anteil an Substandard-Wohnungen haben, von einer potenziellen Absiedlung bedroht. So wie im Fall der Hetzgasse 8. Von dieser Problematik will die Stadt Wien aber erstaunlich wenig wissen.
Für Silvia und Andreas Schilk ist heute wohl ein Glückstag: Mit dem heutigen Donnerstag ist das Haus Hetzgasse 8 offiziell Teil der neu zu widmenden Schutzzone für das Weißgerber- und das Radetzkyviertel. Silvia und Andreas Schilk sind die letzten Mieter des 1874 errichteten Hauses und kämpfen seit zehn Jahren gegen seinen Abriss.
Mit dem Verfahren zur Schutzzonen-Widmung gilt ab sofort ein Baustopp für alle Arbeiten, mit denen der Abriss des noch bewohnten Hauses in den letzten Wochen bereits vorbereitet wurde: So hatten die Eigentümer des Hauses, die Soulier Management GmbH, begonnen, die Wohnungen auszuräumen, Türen und Böden herauszureißen. Im Hof bildete sich ein meterhoher Müllberg.
Damit könnte jetzt Schluss sein: In Schutzzonen bedürfen derartige Arbeiten einer Genehmigung der Baupolizei. Ein Abriss ist nur möglich, wenn die sogenannte technische Abbruchreife gegeben ist. Das ist bei der Hetzgasse 8 aber nicht der Fall.
Schutzzonen gibt es in Wien seit 1973. Sie sollen als schützenswürdig eingestufte Ensembles vor Abriss und Überformung bewahren. 1996 fand die letzte Identifikation schützenswerter Häuser im Weißgerber- und Radetzkyviertel statt. Obschon beide Viertel fast durchgängig eine gründerzeitliche Bebauung aufweisen, wurden damals nur Teile unter Schutz gestellt.
Das Haus verfiel zusehends
Dies wurde der Hetzgasse 8 beinahe zum Verhängnis: Die Eigentümerfamilie, in deren Besitz sich das Haus seit rund 15 Jahren befindet - bis 2012 gehörte es der Stiftung des Vaters der jetzigen Eigentümerin Ingrid Soulier - konnte, rechtlich völlig in Ordnung, den Abriss des Hauses planen. Die Eigentümer entschieden sich dabei scheinbar schon recht bald nach dem Erwerb des Hauses von der Stadt Wien für einen Abriss: Leer stehende Wohnungen wurden seit 2001 nie nachvermietet, das Haus verfiel zusehends, Förderungen für eine Sanierung lehnten die Eigentümer nach anfänglicher Zustimmung ab, Schäden am Haus wurden meist erst nach Beschwerden bei den entsprechenden Behörden behoben und verbliebenen Mietern wurde Geld angeboten, um sie zum Auszug zu bewegen. Eine Sanierung des Hauses sei wirtschaftlich nicht sinnvoll, argumentiert die Eigentümerin Ingrid Soulier.
Nun könnte die Widmung als Schutzzone den Abriss und den geplanten Neubau verhindern. Was die Schutzzone nicht verhindern kann, ist allerdings die Auflösung des Mietvertrags der Familie Schilk. Dieses aufrechte Mietverhältnis war bislang - ohne Schutzzone - die einzige Barriere gegen den Abriss. Doch auch diese Barriere hatte ihre Lücken: Um den Mietvertrag kündigen zu können, suchten die Eigentümer bei der MA 64 um einen sogenannten Interessensbescheid an. Die MA 64 kam Mitte Jänner tatsächlich zum Schluss, dass ein Neubau im "öffentlichen Interesse" sei. Ein Neubau würde eine qualitative Verbesserung des Wohnungsbestandes in Wien bewirken, hieß es.
Tatsächlich überwiegt mit 11 zu 10 der Anteil der Wohnungen, die das WC noch am Gang haben. Die MA 64 hat mit dieser Argumentation allerdings ein Kriterium des Mietrechtsgesetzes (MRG) bemüht, das zuletzt in den 1980er Jahren angewendet wurde. Der Paragraph galt der Gebietsbetreuung, die unter anderem Wohnspekulation verhindern soll, als "Absiedlungsinstrument". Als Instrument, um Mietverträge zu beenden, sieht ihn selbst Ingrid Soulier: "Dafür ist er ja da."
David Ellensohn, Vorsitzender des Grünen Klubs im Rathaus, sieht darin ebenfalls eine Aufhebung der Mieterrechte. Und mehr noch: "Der Interessensbescheid, wenn er so eingesetzt wird, begünstigt Spekulation und gefährtet damit günstige Altbaumieten in Wien."
Die im Interessensbescheid herangezogene "Assanierungsbedürftigkeit" wegen der WCs am Gang ist ein Kriterium aus den 1970er Jahren und sollte den Anteil an Substandard-Wohnungen in Wien reduzieren. Recht schnell wurde klar, dass damit einer Art Kahlschlag-Sanierung der Boden bereitet würde und das Kriterium des "qualitativen Wohnungsfehlbestandes" wurde seit den 1980er Jahren nicht mehr eingesetzt.
Das zuständige Wohnbauressort möchte die Entscheidung der MA 64 nicht kommentieren: "Es ist eine Entscheidung auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen." Die Hetzgasse 8 sei "kein Fall von Wohnspekulation", so Hanno Csisinko, Pressesprecher von Wohnbaustadtrat Ludwig. "Es geht darum, mehr Qualität zu schaffen." Da das MRG Bundesgesetz sei, sieht man im Wohnbauressort keinen Handlungsbedarf.
Dem Abriss steht nun die Schutzzone entgegen: Allerdings ist Rudolf Zabrana, Vorsitzender des Bauausschusses im 3. Bezirk, nicht von der Schutzwürdigkeit überzeugt. Und er ist über das Projekt "Goldegg Gardens" mit der Soulier Management GmbH wirtschaftlich verbunden. In sechs Wochen wird der Bauausschuss seine Stellungnahme zur Schutzzone formulieren.