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Heute dürfte ein schier endloses Kapitel zum Abschluss kommen:

Von Norbert Klaschka

Politik

Berlin - Für die deutsche Zwangsarbeiter-Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" hat trotz der monatelangen Rechtsblockade die Arbeit schon längst begonnen. Am heutigen Mittwoch ist aber ein ganz besonderer Tag. Wenn der deutsche Bundestag am Nachmittag die "ausreichende Rechtssicherheit" feststellen wird, kann das Geld aus dem 10-Mrd.-Mark-Fonds endlich den hochbetagten Opfern zu Gute kommen.


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In dem schmucklosen Bürobau in der Markgrafenstraße in Berlin-Kreuzberg unweit der historischen Mitte arbeitet der kleine Stab seit vergangenem Jahr mit Hochdruck daran, die Entschädigung für die 1,2 bis 1,5 Millionen noch lebenden ehemaligen Zwangs- und Sklavenarbeiter vorzubereiten. Erst in diesen Tagen war der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Michael Jansen, mit seinem Generalbeauftragten Günter Saathoff wieder in Moskau unterwegs. Das Vorstandsmitglied Hans Otto Bräutigam klärte in Washington noch offene Fragen. Bei unzähligen Veranstaltungen in den Heimatländern der Opfer bemühten sich die Stiftungsmitarbeiter, die Entschädigung publik zu machen, um auch wirklich alle Berechtigten zu erreichen.

Was bei früheren Wiedergutmachungen passierte, soll es diesmal nicht geben: Dass Geld gezahlt wird, aber niemand kontrolliert, ob es die Betroffenen auch erreicht. "Wir werden überall mit der uns möglichen Gründlichkeit prüfen", sagte Bräutigam. Bei der Auszahlung ist die Berliner Stiftung auf die sieben Partnerorganisationen angewiesen. Diese bearbeiten die Anträge und reichen die Listen nach Deutschland weiter. Mitarbeiter der Bundesstiftung nehmen jedoch vor der Auszahlung in den jeweiligen Ländern Stichprobenprüfungen vor. Sind alle Nachweise vorhanden, stimmt die Eingruppierung in die Opferkategorie? Erst wenn es keine Beanstandungen gibt, wird die entsprechende Summe angewiesen. Dies soll so schnell wie möglich vonstatten gehen, damit bereits im Juni die ersten Zahlungen erfolgen können. Doch damit gibt sich die Zwangsarbeiter-Stiftung noch nicht zufrieden. Sobald gezahlt ist, steht vor Ort eine zweite, vertiefte Überprüfung an. Dabei werde auch Beschwerden nachgegangen. Ferner wolle man sich vergewissern, dass auch die Anträge von Minderheiten - etwa von Roma - berücksichtigt werden, betonte Bräutigam.

Eine bange Frage wird man erst beantworten können, wenn alle Anträge vorliegen: Reicht das Geld? Das am 6. Juli 2000 nach vorausgegangenen schwierigen internationalen Verhandlungen verabschiedete Stiftungsgesetz sieht zwar für die jeweiligen Länder und Partnerorganisationen konkrete Summen vor. Doch die damals gefundene Verteilung basierte letztlich nur auf Schätzungen.

Große Zweifel gibt es seit langem, ob die nichtjüdischen Opfer im "Rest der Welt" ausreichend bedacht sind. Diese waren an den Verhandlungen, bei denen auch erbittert um die Verteilung gerungen wurde, nicht beteiligt. Erst ganz zum Schluss wurde damit die in Genf ansässige "International Organization for Migration" (IOM) beauftragt. Diese rechnet mit 200.000 Anträgen. Selbst wenn jeder nur 5.000 Mark erhielte, wäre das schon eine Milliarde Mark. Für die IOM sieht das Gesetz jedoch nur 800 Millionen Mark vor, wovon bis zu 260 Millionen an die Jewish Claims Conference abzuführen sind.

Die Opfer erhalten als Entschädigung für ihre Fronarbeit bis zu 5.000 oder bis zu 15.000 Mark, je nach Eingruppierung. Die Entschädigung wird in zwei Raten gezahlt. Reicht das Geld nicht, bleibt der Stiftung keine andere Wahl, als die zweite Rate zu kürzen.