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Hinterfragen statt mauern

Von Daniel Bischof

Leitartikel

Es muss möglich sein, die Arbeit der WKStA sachlich zu hinterfragen.


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Ein Strafprozess ist kein Fußballspiel, ein Freispruch keine Niederlage für die Staatsanwaltschaft: So weit ist Ilse-Maria Vrabl-Sanda, der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), zu folgen. Angesichts der Vielzahl an Freisprüchen in prominenten Strafverfahren ist aber fraglich, ob nicht auch ein wenig Selbstreflexion innerhalb des Justizapparats angebracht wäre.

Dabei geht es nicht darum, die WKStA abzuschaffen. An der Institution muss festgehalten werden. Dass eine spezialisierte Behörde die Korruptionsbekämpfung übernimmt, ist sinnvoll. Zugleich muss es möglich sein, die Arbeit der Behörde sachlich zu hinterfragen, ohne gleich einen Angriff auf die "Unabhängigkeit der Justiz" zu begehen. Bisher war das schwer möglich, wozu Vertreter der WKStA beitrugen. Eine Journalistin wurde im Jahr 2021 von Staatsanwälten der Behörde angezeigt, weil sie einen kritischen Artikel geschrieben hatte. Auch beim Pressegespräch vergangene Woche zeigte sich die Behördenleitung gegenüber medialer Kritik dünnhäutig und meinte, dass manche Journalisten wohl nur ein geringes Verständnis vom Rechtsstaat hätten.

Diese Art, mit Kritik umzugehen, taucht bei einer Außenbetrachtung immer wieder auf. Man stelle sich vor, in einem europäischen Staat mit einer intakten Sicherheitsarchitektur würde eine Staatsanwaltschaft mit einer dubiosen Nacht-und-Nebel-Razzia einen Nachrichtendienst lahmlegen: Wahrscheinlich hätte es eine verwaltungsinterne Aufarbeitung samt personellen Konsequenzen gegeben. Nicht so in Österreich in der Causa BVT. Bei Verantwortlichen der WKStA war keine Selbstkritik zu spüren, man verwies darauf, dass alles von einem Richter genehmigt worden sei. Dass diese Genehmigung in der Praxis keine große Hürde ist, sagten sie nicht dazu.

Etwas abgewandelt wird das Argument auch vorgebracht, wenn es um Freisprüche geht. Auch hier heißt es, dass die Anklage von der Dienst- und Fachaufsicht ja geprüft und genehmigt worden sei. Letztlich ist aber derjenige verantwortlich, der die Anklage verfasst hat. Ein Journalist, der einen mittelmäßigen Artikel schreibt, kann sich auch nicht auf die Verantwortung des Chefredakteurs ausreden.

Das Abprallen-Lassen der Kritik ist menschlich verständlich, als es fragwürdige Angriffe auf die Institution WKStA gab: Da kann eine "Wir gegen alle anderen"-Mentalität entstehen. Mit einem offenen Umgang mit Kritik, einer Evaluierung abgeschlossener Verfahren wäre aber mehr gewonnen. Zu hoffen ist nun auf die seit Jahren versprochene Evaluierung der Großverfahren im Justizressort, die bald präsentiert werden soll. Vielleicht findet sich dort ja ein wenig Selbstkritik.