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Hochegger festgenommen

Von Simon Rosner

Politik

Gericht vermutet Fluchtgefahr - Festnahme in psychiatrischer Klinik in der Steiermark.


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Wien. Der ehemalige Lobbyist Peter Hochegger gilt als eine der zentralen Figuren bei mittlerweile einer ganzen Reihe an mutmaßlichen wie auch bereits rechtsinstanzlich festgestellten Malversationen vor allem, aber nicht nur, im Umfeld der einstigen schwarz-blau/orangenen Regierung (2000 bis 2006). Es ging und geht um Untreue, um illegale Parteienfinanzierung, um Geldwäsche und Bestechung. Ob Buwog, Telekom, Terminal Tower: Immer wieder taucht in diesen Affären der Name Hochegger als Mittelsmann und Empfänger von Provisionen auf. Am Dienstag ist Peter Hochegger in einer steirischen Privatklinik nun wegen Fluchtgefahr verhaftet worden.

Der Grund für die Festnahme war das Nichterscheinen des Ex-Lobbyisten in der Vorwoche zu einem Gerichtstermin. Hochegger war im Vorjahr rechtskräftig wegen Untreue in der Causa Telekom verurteilt worden. In diesem Teil des Prozesses war es um Schmiergeldzahlungen an das BZÖ gegangen. Allerdings hob der OGH das verhängte Strafausmaß von zweieinhalb Jahren unbedingt auf und ordnete in einem Unterpunkt - dabei ging es um Hocheggers mutmaßlich falsche Zeugenaussage im parlamentarischen U-Ausschuss - eine Neudurchführung des Prozesses an. Die Staatsanwaltschaft ließ diese Anklage dann aber fallen, weshalb in der Vorwoche am Straflandesgericht Wien nur das Strafausmaß festgesetzt werden sollte. Zu dieser Verhandlung erschien Hochegger dann aber nicht.

Wie sein Anwalt Karl Schön damals dem Gericht mitteilte, war Hochegger nach einer ärztlichen Behandlung in der Schweiz zusammengebrochen, er sei akut suizidgefährdet und nicht verhandlungsfähig. Richter Wolfgang Etl hatte danach allerdings dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt und eine Festnahmeanordnung erlassen. Obwohl sich Hochegger vor einigen Tagen in eine Klinik in die Steiermark begab und via Anwalt zusicherte, am kommenden Dienstag vor Gericht erscheinen zu wollen, wurde die Haftanordnung nicht mehr zurückgenommen und Hochegger in der Klinik verhaftet und nach Graz-Jakomini überstellt.

Dass sich Hochegger nun in einer Privatklinik in der Steiermark behandeln ließ, steht in einem gewissen Widerspruch zu Aussagen seines Anwalts im Prozess, wonach sich Hochegger aus finanziellen Gründen keine stationäre Behandlung in Österreich leisten könne.

Prüfung der U-Haft

Dass diese Diskrepanz dazu beitrug, dass der Richter seine Festnahmeanordnung nicht zurückzog, obwohl sich Hochegger nach Österreich begeben hat, glaubt Schön nicht. "Es beweist ja, dass keine Fluchtabsicht vorliegt, wenn er aus der Schweiz nach Österreich kommt", sagt der Anwalt. Er hofft nun, dass sein Klient wieder auf freien Fuß gesetzt wird. Noch am Dienstag hat die Staatsanwaltschaft zwar einen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt, doch dem muss nicht unbedingt entsprochen werden. Binnen 48 Stunden, also spätestens am Donnerstag, muss Richter Etl jedenfalls eine Entscheidung treffen.

"Ich halte die Verhaftung für unangemessen", sagt Anwalt Schön. "Ich glaube auch nicht, dass dies der Rechtslage entspricht. Die Ärzte haben auch ihre Bedenken geäußert." Kurz habe er, Schön, mit Hochegger telefoniert. "Er ist psychisch schwer darnieder."

Petrikovics hafttauglich

Zeitlich lagen der Gerichtstermin in der Causa Telekom und die Anklagenentscheidung gegen Hochegger und 15 weitere Beteiligte in der Causa Buwog, darunter Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sehr nahe beisammen. Erst seit 21. Juli ist klar, dass sich Hochegger noch einem weiteren Prozess wegen Untreue stellen muss, wobei gegen die Anklage derzeit noch Einsprüche laufen. Somit ist die Anklage in der Causa auch noch nicht rechtskräftig, zudem gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Hochegger hatte stets jegliche strafrechtliche Vergehen seinerseits dementiert.

Ebenfalls am Dienstag wurde de der in der Causa Buwog angeklagte und rechtskräftig im Immofinanz-Verfahren verurteilte Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics vom Landesgericht Wien als vollzugstauglich erklärt. Er erhält keinen weiteren Vollzugaufschub und muss seine sechsjährige Haftstrafe antreten. Petrikovics Anwalt Otto Dietrich will dagegen berufen. Petrikovics gesundheitlicher Zustand habe sich vielmehr weiter verschlechtert. Bemerkenswert: Der gerichtliche Gutachter erkennt zwar eine Vollzugstauglichkeit beim Ex-Immofinanzchef, dennoch sei er so gesundheitlich beeinträchtigt, dass er weiterhin als verhandlungsunfähig zu gelten habe.