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Gedenkdienst gegen das Vergessen
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Die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung um 90 Euro von 3.450 auf 3.540 Euro ist bereits seit längerem bekannt. Diese wird von der Regierung mit notwendigen Einnahmensteigerungen für die Sicherung des Gesundheitssystems argumentiert.
Zusätzlich zu dieser außertourlichen Steigerung tritt jedoch mit Anfang nächsten Jahres die alljährlich Hinaufsetzung des Höchstbeitragssatzes analog zur Entwicklung des Verbraucherpreisindexes in Kraft. Diese beträgt ebenfalls rund 90 Euro. Damit liegt die Höchstbeitragsgrundlage ab Jänner 2005 bei rund 3.630 Euro.