Bis 23. Februar hat Jörg Haider Zeit, den Spruch der Verfassungsrichter in Sachen Ortstafeln offiziell zu verkünden. Das teilte Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, dem Kärnter Landeshauptmann in einem Schreiben mit. Sollte der die Frist verstreichen lassen, droht ihm ein Exekutionsantrag beim Bundespräsidenten. Grund ist das nach wie vor nicht kund gemachte Ortstafel-Erkenntnis vom 28. Dezember 2006. Wie VfGH-Sprecher Christian Neuwirth gegenüber der APA sagte, hat Haider das Ortstafel-Erkenntnis vom 28. Dezember 2006 immer noch nicht veröffentlicht. In einem Schreiben setzt VfGH-Präsident Karl Korinek dem Landeshauptmann nun eine letzte Frist bis 23. Februar.
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Sollte der Exekutionsantrag tatsächliche gestellt werden, muss Bundespräsident Heinz Fischer für die Veröffentlichung des jüngsten Ortstafel-Erkenntnisses im Landesgesetzblatt sorgen. Ob und wie er das macht, ist freilich noch unklar: Eine solche Vorgehensweise wäre ein Novum, sagt Neuwirth: "Einen Exekutions-Antrag betreffend eine Kundmachung hat es noch nicht gegeben."
Um die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln zu umgehen, ließen Haider bzw. sein Verkehrslandesrat Gerhard Dörfler (B) in Pleiburg/Pliberk und Ebersdorf/Drvesa vas im Vorjahr slowenische Zusatzschildchen anbringen. Der Verfassungsgerichtshof erklärte das in einem am 28. Dezember zugestellten Erkenntnis für rechtswidrig. In Kraft getreten ist der Spruch bisher aber nicht. Haider hat es nämlich noch nicht im Landesgesetzblatt veröffentlicht, obwohl er laut Verfassung (Art. 140) zur "unverzüglichen" Kundmachung verpflichtet ist. Auch ein Mahnschreiben des VfGH Mitte Jänner fruchtete nicht.
Da bis inklusive 14. Februar keine Veröffentlichung erfolgte, habe man nun ein zweites Schreiben losgeschickt, sagte Neuwirth. Darin werde Haider mitgeteilt, "dass der Verfassungsgerichtshof feststellt, dass die Verpflichtung zur unverzüglichen Kundmachung nicht eingehalten wurde". Acht Wochen seien nämlich "auf jeden Fall nicht unverzüglich", der Bundeskanzler brauche für derartige Kundmachungen im Bundesgesetzblatt in der Regel nur zwei bis drei Wochen.
Kärnten kündigt Einlenken an
"Ich kann zur Freude des Herrn Karl Korinek und seines Sprechers Christian Neuwirth mitteilen, dass wir das Erkenntnis gesetzestreu in wenigen Tagen veröffentlichen werden. Aber die zweisprachigen Tafeln, die die beiden Herren gerne haben wollen, werden sie nicht sehen", sagte der geschäftsführende Kärntner BZÖ-Obmann Stefan Petzner. Wie die künftigen Ortstafeln von Bleiburg und Ebersdorf konkret aussehen werden und ob sie wieder um einige Meter versetzt würden, wollte der BZÖ-Politiker nicht sagen. Das werde Landeshauptmann Jörg Haider mitteilen, wenn es soweit sei.
Die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits zwei Mal beanstandeten Ortstafeln in Bleiburg und Ebersdorf im Kärntner Bezirk Völkermarkt werden auch in Zukunft nur mit deutschsprachigen Aufschriften versehen sein, sagte Petzner der APA. Die vom VfGH eingemahnte Kundmachung des Erkenntnisses im Landesgesetzblatt werde kommende Woche erfolgen.