Mit einem soeben bekannt gewordenen Erkenntnis ¹) hat der Verfassungsgerichtshof die Mitwirkungspflicht der Kreditinstitute bei der Einhebung der künftigen Spekulationsertragsteuer (SpESt) | aufgehoben.
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Die erheblichen und kostenaufwendigen Vorbereitungsarbeiten und die umfangreichen Investitionen, zu denen die Banken bei der durch sie vorgesehenen Überwachung der Kundendepots und der Einhebung
der SpESt gezwungen gewesen wären, seien sachlich nicht gerechtfertigt, befand der Gerichtshof.
Die im Zuge des Steuerreformgesetzes 2000 nunmehr ab Oktober 2001 vorgesehene neue Steuer auf Veräußerungsgewinne bei privaten Wertpapierverkäufen innerhalb der (neuen) zweijährigen
Spekulationsfrist sollte nach ursprünglicher Gesetzeslage von den Bankinstituten "gemanagt" werden. Hiergegen sind die Institute mit Individualanträgen beim Höchstgericht Sturm gelaufen. Durch den
nunmehrigen Richterspruch wurden die bezüglichen Paragraphen des Einkommensteuergesetzes aufgehoben, die Mitwirkungspflicht der Banken aus dem Gesetz eliminiert.
Wenn es tatsächlich ab Oktober 2001 zur Einführung der neuen SpESt kommen sollte und eine gesetzliche Ersatzlösung für den Abschied des Bankenapparates nicht gefunden wird, müssten alle privaten
Wertpapierbesitzer selbst auf die ordnungsmäßige Abfuhr der SpESt nach "spekulativen" Wertpapierveräußerungen achten.
¹) G 141/99 v. 15.3. 2000