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Hoffen auf eine faire Entscheidung

Von Ina Weber

Politik
Schönberg und Schoenberg: Der Enkel in Wien. Weber

Der Anwalt von Maria Altmann im WZ-Gespräch. Schiedsgericht entscheidet über Klimt-Bilder im November.


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"Wiener Zeitung": Sie haben sieben Jahre lang als Anwalt von Maria Altmann dafür gekämpft, dass die Klage gegen die Republik Österreich auch in Amerika richtbar ist. Jetzt wird der Fall in Österreich entschieden.

Randol Schoenberg: In Amerika mussten wir bis zum US-Höchstgericht gehen, um schlussendlich wieder nach Wien zu kommen. Vor sechs Jahren habe ich schon ein Schiedsgericht empfohlen. Ich glaube, dass es richtig ist, in Österreich zu entscheiden. Es war eine lange Reise von Anfang bis jetzt.

Warum ist der Fall Maria Altmann so schwierig?

Restitutionsfälle sind allgemein schwierig. Die Aufhebung des Nazi-Rechtssystems nach 1945 mit dem Nichtigkeitsgesetz, das Österreich 1946 verabschiedet hat, ist juristisch nicht einfach zu handhaben. Das Nichtigkeitsgesetz erklärt jedes Rechtsgeschäft, das eine verfolgte Person während der Nazi-Zeit betrifft, für nichtig. Die Art der Nichtigkeit zu bestimmen, hat die Regierung jedoch auf später verschoben. Zwei Jahre danach kamen die Rückstellungsgesetze, die ebenfalls kompliziert zu handhaben waren: Ein gutgläubiger Käufer könnte seinen Besitz verlieren, weil ein Geschäft nichtig war. Heute ist zwar sehr viel Zeit vergangen, aber es ist interessant, wieviele Dokumente im Fall Maria Altmann noch existieren, um die Sachen zu beweisen.

Warum ist das Testament, das Adele Bloch-Bauer 1925 in Bezug auf die Klimt-Bilder hinterlassen hat, nicht eindeutig?

Es ist nicht eindeutig, ob das Testament relevant ist oder nicht. Obwohl: Ich muss sagen, ich sehe die Fakten als ziemlich eindeutig. Die Finanzprokuratur sieht das anders.

Das heißt, dass das Testament für den Fall zwar Thema, aber nicht unbedingt entscheidend ist?

Die Schiedsrichter entscheiden jetzt, ob die Bilder unter das Kunstrückgabegesetz fallen. Es kann sein, dass das Testament etwas damit zu tun hat oder auch nicht. Im November erwarte ich ein Urteil. Ich darf nicht über die Verhandlungen reden, aber ich kann Ihnen sagen, dass die Schiedsrichter sich sehr ernst damit befassen und ich glaube, sie werden eine richtige und faire Entscheidung treffen.

Warum ist der Fall ihrer Meinung nach eindeutig?

Das Kunstrückgabegesetz von 1998 besagt, dass die Republik Österreich dazu angehalten ist, Kunstwerke zurück zu geben. Darunter fallen erstens jene Kunstgegenstände, die zwar rechtmäßig ins Eigentum des Bundes gekommen sind, jedoch zuvor Gegenstand eines Rechtsgeschäftes waren, das nach dem Nichtigkeitsgesetz für nichtig erklärt wurde. Und zweitens sind Kunstgegenstände betroffen, die im Zuge eines Verfahrens nach dem Ausfuhrverbotsgesetz ins Eigentum der Republik gekommen sind. Denn viele Familien, die ausgewandert sind, wollten nicht mehr nach Österreich zurück. Sie wollten aber ihre Kunstwerke, die teilweise restituiert waren, ins Ausland bringen. Das Bundesdenkmalamt hat eine Art Erpressung gemacht, denn es sagte: Sie bekommen eine Ausfuhrgenehmigung von einigen Bildern, wenn sie uns andere Bilder schenken. 1998 hat der Nationalrat dann einstimmig beschlossen, dass das unfair war. Die Klimt-Bilder fallen ganz klar unter dieses Gesetz.

Was ist nach 1945 mit den Klimt-Bildern passiert?

Ferdinand Bloch-Bauer besaß 1938 sechs Bilder von Klimt. Diese waren 1948 teilweise schon in der Österreichischen Galerie Belvedere. Die Erben hatten damals die Direktion gefragt, ob sie die Bilder zurück bekommen könnten. Die Galerie hat Nein gesagt: "Diese Bilder gehören uns, weil Adele Bloch-Bauer, die 1925 gestorben ist, sie uns vermacht hat". Aber das stimmte so eigentlich nicht. Der damalige Anwalt von Maria Altmann wusste das aber nicht und so überließ er der Galerie die Bilder und bekam im Gegenzug Ausfuhrgenehmigungen für andere Bilder.

Wie geht es Maria Altmann jetzt?

Maria ist fabelhaft. Sie ist 89, aber völlig klar und selbstbewusst. Seit sieben Jahren kämpfen wir nun schon. Sie ist sehr mutig und hofft auf eine rasche und faire Entscheidung.

Überlegt sie, falls sie die Bilder bekommt, diese an das Belvedere zu verleihen?

Nichts ist ausgeschlossen. Man muss aber wissen, dass Maria nicht die alleinige Erbin ist. Sie kann nicht alleine entscheiden.

Das Ergebnis des Schiedsgerichts kann man nicht mehr anfechten.

Nein. Dann ist es endgültig entschieden.

Sie stehen Maria Altmann sehr nahe?

Marias Mann, Fritz Altmann, war ein guter Freund von meinem Großvater mütterlicherseits, Erich Zeisl.

Da haben Sie gleich zwei berühmte Großväter.

Ja. Leider habe ich kein Talent für Musik. Aber ich habe ein offenes Ohr für die Musik. Schönberg war ein moderner Komponist. Zeisl fand bisher zu wenig Beachtung. Es ist höchste Zeit für meinen anderen Großvater.

*

Mit dem Entschädigungsfonds hat die Klage nichts zu tun?

Nein. Ich strebte zwar beim Beschluss des Entschädigungsfonds 2001 in Washington eine Lösung für Maria an, aber das Außenministerium stellte damals fest, dass das Kunstgegenstände nicht betreffe. Einen Berührungspunkt gibt es jedoch. Die Naturalrestitution, die durch ein Schiedsgericht entschieden wird, ist Teil des Entschädigungsfonds. Hier warten wir auf eine Entscheidung über das Palais in der Elisabethstraße, das einst den Bloch-Bauers gehörte. Die Entscheidung hängt von der Rechtssicherheit in Amerika ab, wo noch die Whiteman-Klage anhängig ist. Es ist schade, dass die österreichische Regierung hier keinen Vergleich anbietet.

Das würde mehr Geld bedeuten.

Der Entschädigungsfonds mit 210 Millionen US-Dollar ist viel zu wenig. Eine große Menge des Geldes geht an die Mitarbeiter des Fonds. Ein Vergleich würde den Bund nicht schädigen.