Zum Hauptinhalt springen

Höhere Gebühren, dafür Steuernachsicht

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Zwei Regierungsvorlagen warten derzeit auf ihre parlamentarische Behandlung: das Budgetbegleitgesetz 2000 und ein spezielles Steueränderungsgesetz. (Die "Wiener Zeitung" hat über beide Vorhaben | berichtet.)


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 25 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Das umfangreiche Begleitgesetz zur Budgetsanierung ändert nicht weniger als 35 Einzelgesetze, darunter das Versicherungssteuergesetz, das Kfz-Steuergesetz, das Tabaksteuergesetz sowie die

Elektrizitätsabgabe.

Die dabei vorgesehenen Gebührenerhöhungen wirken sich vor allem bei der mit der Autohaftpflichtprämie erhobenen Autosteuer kräftig aus. So wird etwa die Jahressteuer für PkW von derzeit 5 Schilling

je kW auf 7,57 Schilling angehoben. Die Elektrizitätsabgabe wird verdoppelt und die Tabaksteuer um 4% erhöht. Die Erhöhungen bei Autosteuer, E-Abgabe und Tabaksteuer sollen ab 1. Juni dieses Jahres

einsetzen; ab 1. Jänner 2001 soll eine weitere Erhöhung der Tabaksteuer um 3% folgen.

Das Steueränderungsgesetz ist im Zusammenhang mit der bis 30.6.2002 beabsichtigten Aufhebung der Sparbuch-Anonymität zu sehen. Als Begleitmaßnahmen sind hier eine bis 1.7.2002 limitierte

Schenkungssteuerfreiheit für solche Bankguthaben und eine absolute Verjährung für alle Abgaben vorgesehen, die vor dem 1. Jänner 1993 entstanden sind · es sei denn, diese Abgaben sind bereits

Gegenstand eines amtlichen Ermittlungsverfahrens. Diese "Festsetzungsverjährung" soll mit einer Steuerstraf-Verjährung verbunden werden. Beide Verjährungszusagen sollen ab 1. Juni dieses Jahres in

Kraft treten.