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Zwei Regierungsvorlagen warten derzeit auf ihre parlamentarische Behandlung: das Budgetbegleitgesetz 2000 und ein spezielles Steueränderungsgesetz. (Die "Wiener Zeitung" hat über beide Vorhaben | berichtet.)
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Das umfangreiche Begleitgesetz zur Budgetsanierung ändert nicht weniger als 35 Einzelgesetze, darunter das Versicherungssteuergesetz, das Kfz-Steuergesetz, das Tabaksteuergesetz sowie die
Elektrizitätsabgabe.
Die dabei vorgesehenen Gebührenerhöhungen wirken sich vor allem bei der mit der Autohaftpflichtprämie erhobenen Autosteuer kräftig aus. So wird etwa die Jahressteuer für PkW von derzeit 5 Schilling
je kW auf 7,57 Schilling angehoben. Die Elektrizitätsabgabe wird verdoppelt und die Tabaksteuer um 4% erhöht. Die Erhöhungen bei Autosteuer, E-Abgabe und Tabaksteuer sollen ab 1. Juni dieses Jahres
einsetzen; ab 1. Jänner 2001 soll eine weitere Erhöhung der Tabaksteuer um 3% folgen.
Das Steueränderungsgesetz ist im Zusammenhang mit der bis 30.6.2002 beabsichtigten Aufhebung der Sparbuch-Anonymität zu sehen. Als Begleitmaßnahmen sind hier eine bis 1.7.2002 limitierte
Schenkungssteuerfreiheit für solche Bankguthaben und eine absolute Verjährung für alle Abgaben vorgesehen, die vor dem 1. Jänner 1993 entstanden sind · es sei denn, diese Abgaben sind bereits
Gegenstand eines amtlichen Ermittlungsverfahrens. Diese "Festsetzungsverjährung" soll mit einer Steuerstraf-Verjährung verbunden werden. Beide Verjährungszusagen sollen ab 1. Juni dieses Jahres in
Kraft treten.