Zum Hauptinhalt springen

Höhere Hürden für Handyauswertung

Politik

Auch Rechtsschutzbeauftragter Jirovsky für Reform der Strafprozessordnung.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 2 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Vor einem Monat hatte die Vertretung der Rechtsanwälte Forderungen samt Gutachten bei der Bundesregierung deponiert, die Beschuldigtenrechte bei der Sicherstellung von Gegenständen zu verbessern. In der "Presse" meldete sich nun auch der Rechtsschutzbeauftragte Robert Jirovsky in dieser Causa, und auch er befürwortet eine Anpassung speziell bei der Beschlagnahmung und Auswertung von Handys und Festplatten.

Jirovsky plädiert allerdings für eine niedrigere Schwelle der dafür nötigen Anlasstaten, als es die Anwälte vorgeschlagen hatten. Diese hatten Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht werden, als Grenze ins Auge gefasst, der Rechtsschutzbeauftragte will die Grenze dagegen bei sechs Monaten einziehen. Er verstehe hier die Bedenken von Staatsanwaltschaften, dass Delikte wie Nötigung oder gefährliche Drohung damit nicht aufgeklärt werden können. Auch Stalking, der Besitz kinderpornografischer Darstellungen oder die Teilnahme an staatsfeindlichen Bewegungen würden unter der Ein-Jahres-Schwelle bleiben.

So wie die Rechtsanwälte sieht auch Jirovsky, der im September der zurückgetretenen Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher folgte, die derzeitige Regelung aufgrund des technischen Fortschritts als veraltet an. Es geht dabei speziell um die Sicherstellung von Smartphones und Festplatten.

ÖVP änderteStandpunkt

Anfang der 2000er-Jahre hatte man die Strafprozessordnung zwar dahingehend angepasst, dass auch Handys samt der darauf gespeicherten Kommunikation unter den § 110 der Strafprozessordnung fallen und wie Briefe zu bewerten sind. Sie dürfen also beschlagnahmt und ausgewertet werden. Doch die Daten, die heute auf einem Handy gespeichert sind, mitunter auch ohne Kenntnis des Besitzers oder der Besitzerin, sind viel umfassender als bei der letzten Novelle, die dann 2004 umgesetzt wurde.

Die ÖVP hat sich zuletzt öffentlich für eine Reform ausgesprochen und ihren Standpunkt in dieser Frage geändert. Im Zweifel hatte sich die Partei davor stets für mehr Überwachung und eine Ausweitung der Ermittlungsmaßnahmen ausgesprochen. Gerade im Bereich der organisierten Kriminalität spielt die Datenanalyse eine nicht unwesentliche Rolle.

Mit den Chats von Thomas Schmid war die ÖVP aber auf einmal selbst in der Rolle einer Betroffenen. Darauf verweisen auch die Grünen, die dem Wunsch skeptisch gegenüberstehen, ihn aber nicht gänzlich ablehnen. Eventuelle Anpassungen sollen nun im Zuge der Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft diskutiert werden. Bis dahin wird es aber noch dauern, vermutlich mehrere Monate.(sir)