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Höhere Strafrahmen für Sexualdelikte forderten ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter und die Obfrau der Jungen ÖVP, Silvia Fuhrmann. So sollte es etwa für Menschenhandel mit Minderjährigen mehr als die derzeitigen drei Jahre Haft geben.
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Die ÖVP ist mit dem Entwurf des Justizministeriums zur Änderung des Sexualstrafrechts unzufrieden. Deshalb fordern Maria Fekter und Silvia Fuhrmann höhere Strafrahmen. Die Obfrau der Jungen ÖVP merkte an, dass es unverantwortlich sei, für eine Veruntreuung von Gegenständen mit einem Wert über 40.000 Euro die gleiche Haftdauer zu verhängen wie für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, nämlich ein halbes Jahr bis zehn Jahre. Zusätzlich müssten bei fast allen Sexualdelikten die Untergrenzen der Strafrahmen hinaufgesetzt werden.
Ebenso sei der Strafrahmen für die Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen und Zuhälterei zu niedrig. Die geplante Überführung des Delikts "Blutschande" in den Paragraphen "Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses" lehnt Fekter generell ab, da dies aus ihrer Sicht einer Entkriminalisierung gleichkäme. Daher fordert sie eine Verschärfung der Rahmenbedingungen und richtet ihren Appell vor allem an die Richter, die höhere Strafen auch "ausnützen" sollen. Ebenso wünscht sie sich den "besonderen Maßnahmenvollzug" für Sexualstraftäter, um damit bestimmte Tätergruppen zu deren "Heilung" in Haft zu halten. Sie fordert auch, dass Opfern von Sexualverbrechen Schmerzengeld für immaterielles Leid zugesprochen wird. Als Vorbild dient eine entsprechende Regelung bei Vergewaltigungsdelikten.
SPÖ und Grüne befürworten die geplanten Änderungen im Sexualstrafrecht. Grünen-Justizsprecherin Terezija Stoisits meint jedoch, dass "Prävention, Kinderschutzeinrichtungen, effizienter Opferschutz und Unterstützung von Minderjährigen in Krisensituationen" eine wirkungsvollere Antwort sei als "law and order"-Rethorik.
Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf des Justizministeriums läuft noch bis 10. September. Sollte Justizminister Dieter Böhmdorfer Fekters Kritik in der Regierungsvorlage nicht berücksichtigen, will sie im Parlament einen Abänderungsantrag einbringen. Das Justizministerium hat allerdings die Kritik am Entwurf zurückgewiesen.
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