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Hoteliers fordern ein Ende des Glücksspielmonopols

Von Sissi Eigruber

Wirtschaft

Österreichische Hoteliers wittern ein gutes Geschäft mit Glücksspielen im gehobenen Segment und wollen das heimische Glücksspielmonopol zu Fall bringen.


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Wo irgendwie möglich, wird die Regelung ohnehin schon umgangen. Außerdem drängen immer mehr Automatencasinos und Internet-Glücksspielanbieter auf den Markt - der Markt werde jedenfalls immer größer und auch für ein gehobenes Angebot in österreichischen Tourismusregionen gebe es noch Bedarf, lautet die Argumentation. "Zur Zeit werden in Österreich nur 12 Spielbanken konzessioniert, und die sind an die Casinos Austria vergeben", erklärte gestern Rechtsanwalt Norbert Gugerbauer, der die Hoteliers Wilfried Holleis und Matthias Krenn in dieser Angelegenheit betreut, in einer Pressekonferenz in Wien. Sie möchten in ihren 4-Stern-Hotels in Zell am See (Grand Hotel) und in Bad Kleinkirchheim (Harmony Hotel Kärntnerhof) Spielcasinos einrichten und sehen ihr Anliegen durch eine Studie des Unternehmensberater Roland Hauslauer bestätigt: Beide Standorte seien bestens geeignet. Spielcasinos würden die Attraktivität der Region steigern, kaufkräftige Gäste mobilisieren und die Tourismus-Standorte im internationalen Wettbewerb stärken. In Kärnten gibt es nur ein Casino (Velden) und im Land Salzburg stehe die Schließung des Casinos Bad Gastein bevor - damit bleibe auch in diesem Bundesland nur ein Casino (Salzburg Stadt) übrig. Weiters hebt Haslauer die absehbaren positiven Effekte auf Arbeitsmarkt und mittelständische Betriebe in der Region hervor und, dass die Casinos auch für den Finanzminister, der "kein Freund von Monopolen ist", eine interessante Einnahmensquelle wären.

Die zwei Hoteliers haben daher um Konzessionen für Spielcasinos in ihren Hotels angesucht und erwarten nun aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten einen negativen Bescheid. Damit wollen sie dann vor den Verfassungsgerichtshof gehen. "Der Verfassungsgerichtshof soll das Gesetz überprüfen", formuliert Gugerbauer das Ziel des Ansuchens.