Insolvenzverwalter prüft den Verdacht der verbotenen Einlagenrückgewähr.
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Graz. Im Insolvenzverfahren des Seniorenheimbetreibers Humanitas Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH (14,81 Millionen Euro Schulden) liegt jetzt jene Strafanzeige vor, die der Grazer Anwalt Harald Christandl für drei Gläubiger einbrachte. Die "Wiener Zeitung" berichtete. "Es ist so manches gelaufen, was einer Durchleuchtung bedarf", sagt Markus Graf vom Alpenländischen Kreditorenverband (AKV). "Es stellen sich auch etliche Fragen im Zusammenhang mit diversen Zahlungsflüssen. Zum Teil hat man für die Abschichtung von Gesellschaftern die stille Beteiligung verwendet."
Zur Erinnerung: Der AWS-Mittelstandsfonds, ein Unternehmen der gleichnamigen staatlichen Förderbank, hat sich Ende 2010 mit 4,5 Millionen Euro bei Humanitas beteiligt. Der Fonds soll dafür eine Call-Option für 51 Prozent der Gesellschaftsanteile erhalten haben. Von der stillen AWS-Einlage sollten laut Insolvenzverwalter Herbert Ortner "höchstens zwei Millionen Euro zur Abschichtung" der Ex-Gesellschafter Peter C. und Gerald S. verwendet werden. "Die Abschichtung ist erfolgt", bestätigt Ortner in seinem ersten Bericht. "Diese Vorgangsweise wird auf die Verwirklichung des Verbotes der Einlagenrückgewähr zu überprüfen sein und in der Folge werden die Auswirkungen einer allfälligen Nichtigkeit rechtlich zu prüfen sein." Der AWS-Fonds hat die stille Beteiligung mittlerweile gekündigt und will insgesamt 5,449 Millionen Euro Forderungen anmelden. Zugleich hat der Insolvenzverwalter im Auftrag des Gerichts den Sachverständigen Peter Wundsam beauftragt, sämtliche Verrechnungskonten der Konzernmitglieder, Geschäftsführer, Gesellschafter sowie die Zahlungen an Beratungsunternehmen zu prüfen.
Indes will Humanitas-Gründer Kurt Bäckenberger die 20-prozentige Gläubigerquote "durch Eigenmittel eines Investors" finanzieren, der als Gesellschafter einsteigen will. Dem Insolvenzverwalter wurde aber der Name des Investors noch nicht genannt.