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Warum war ein Sichern der Grenzen 2015 wegen der Menschenrechte unmöglich, ist aber 2016 eine Notwendigkeit?
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Was passiert, wenn ein interessierter Staatsbürger einen höflichen Brief an das Innenministerium schreibt, in dem er sich erkundigt, ob die Politik der offenen und unkontrollierten Grenzen im Herbst 2015 eigentlich rechtlich gedeckt sei? Er bekommt eine jedenfalls interessante Antwort: "Ohne auf die dafür ausschlaggebenden Momente einzugehen, darf ich dazu die Situation in Erinnerung rufen, vor der die Grenzkontrollorgane letzten Herbst standen. Tausende Flüchtlinge haben sich auf den oft lebensgefährlichen Weg gemacht, um Schutz und Hilfe in einem fremden Land zu finden, und gelangten auf ihrer Route an die österreichische Bundesgrenze. Unter ihnen befanden sich alte und gebrechliche Menschen genauso wie Kleinkinder und Babys. Sie verfügten meist nicht einmal über ausreichende Mittel, um ihre notwendigsten Grundbedürfnisse selbst befriedigen zu können. Eine den Menschenrechten verpflichtete Polizei konnte in dieser Situation keine andere Entscheidung treffen, als auf die sich aus dem Schengener Grenzkodex ergebende Möglichkeit zurückzugreifen und diesen Menschen aus humanitären Gründen die Einreise zu gestatten. Um nochmals den rechtlichen Aspekt zu betonen und damit dem Vorwurf der Gesetzwidrigkeit entgegenzutreten, soll betont werden, dass die gewählte Vorgangsweise ihre rechtliche Deckung in der unmittelbar anwendbaren Vorschrift des Schengener Grenzkodex fand und daher im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen agiert wurde." (Schreiben des Bundesministeriums für Inneres vom 21. September 2016)
Das ist insofern recht aufschlussreich, als zeitgleich zu diesem Brief die Republik in den vergangenen Wochen weitere kilometerlange Sperranlagen an der Staatsgrenze Süd hochziehen oder vorbereiten ließ, mit deren Hilfe künftig verhindert werden soll, dass nach allfälligem Erreichen der sogenannten Obergrenze heuer oder eher 2017 Migranten österreichisches Hoheitsgebiet erreichen können.
Daraus ergibt sich eine interessante Frage. Denn es kann ja jederzeit passieren, dass sich wieder ein paar hunderttausend Menschen gleichzeitig auf den Weg Richtung Norden machen; für genau diesen Fall werden die Zäune errichtet. Was aber, wenn dann abermals Flüchtlinge, darunter "alte und gebrechliche Menschen genauso wie Kleinkinder und Babys", an der Staatsgrenze stehen? Werden die dann, Obergrenze hin oder her, ins Land gelassen wie 2015, mit der gleichen Begründung? Oder gilt dann plötzlich, dass die Grenze dichtgemacht wird, egal wer Einlass begehrt? Ist Letzteres geplant, stellt sich natürlich die Frage: Warum wurde es nicht schon im Herbst 2015 so gehandhabt? Dass Humanität auch nur eine Tochter der Zeit oder gar der öffentlichen Meinung ist, wollen wir ja nicht annehmen müssen.
Sollte aber 2016 oder 2017 gelten, was 2015 galt - "Eine den Menschenrechten verpflichtete Polizei konnte in dieser Situation keine andere Entscheidung treffen, als (...) diesen Menschen aus humanitären Gründen die Einreise zu gestatten" -, dann ist der ganze Grenzzaun womöglich bloß ein potemkinscher Zaun, der vorspiegeln soll, was real gar nicht existiert. Für zweckdienliche Hinweise der Bundesregierung, was da nun gilt, wäre die Bevölkerung gewiss überaus dankbar.