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Hunderte in Sozialversicherung mit Altersteilzeit in Pension

Von Karl Ettinger

Politik

Die Anstalten sparen bei den Personalkosten, rund 700 Anträge sind eingebracht worden, großteils bei der ÖGK.


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Die Sozialversicherungen nützen die Möglichkeit, mittels Altersteilzeit bei insgesamt rund 27.000 Bediensteten Posten und Personal einzusparen. In Summe haben rund 700 Beschäftigte Anträge auf Altersteilzeit gestellt. Der größte Teil davon bei den Anfang 2020 zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusionierten neun Gebietskrankenkassen. Weitere rund 170 Bedienstete sind bereits in Altersteilzeit, bei der die Arbeitszeit vor dem Gang in die Pension reduziert wird.

Diese Zahlen nennt Sozial- und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker. Der Minister hat die Daten bei der Sozialversicherung eingeholt. Die größten Einsparungen in absoluten Beträgen erwartet die ÖGK. Bei dieser liegen nach der Auskunft des Sozialministers 415 Anträge auf Altersteilzeit vor. Dazu kommen 55 Bedienstete, bei denen der Antrag auf Altersteilzeit bereits genehmigt worden ist. Die Gesundheitskasse beziffert die erwarteten Einsparungen bei den Personalkosten bis 2030 in Summe mit 4,5 Millionen Euro.

AUVA bei Altersteilzeit großzügig

Wie die weiteren Angaben zeigen, wurden bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) 140 Anträge auf Altersteilzeit gestellt. Dort gibt es mit 86 die bisher meisten schon genehmigten Anträge. Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS), in der die Anstalten der Gewerbetreibenden im Zuge der Sozialversicherungsreform zusammengelegt wurden, liegen 96 Anträge auf Altersteilzeit vor. Bei acht Mitarbeitern wurde der Antrag bereits genehmigt.

Niedriger sind die Zahlen in der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für Angestellte und Arbeiter, wo es auch keine Fusionierung gegeben hat. 20 Anträge auf Altersteilzeit wurden dort eingebracht, nur ein einziger wurde bisher genehmigt. Bei der fusionierten Anstalt für Beamte und Eisenbahnern geht es um 17 eingebrachte Anträge sowie elf Anträge auf Altersteilzeit, die bereits genehmigt worden sind.

Die Altersteilzeit erstreckt sich auf fünf Jahre, wobei die Phasen der Arbeit und jene der Freizeit grundsätzlich gleich verteilt sein sollen. Es gibt aber einen Spielraum. Manche Sozialversicherungsanstalt zeigte sich dahingehend großzügig bei der Zuerkennung der Freizeitphasen bei Altersteilzeit.

Genaues Einsparungspotenzial offen

Vor allem bei der AUVA gab es 47 Fälle, bei denen im Rahmen der Altersteilzeit die Freizeit- gegenüber den Arbeitsphasen überwiegen. Demnach war das in der AUVA bei mehr als der Hälfte der bereits genehmigten Anträge der Fall. In der Anstalt der Beamten und Eisenbahner wurden nach den Daten der Sozialversicherung 17 Fälle vermerkt, in denen die Freizeitphase länger als die Arbeitsphase ist. Zum Vergleich: Bei der Gesundheitskasse sind es lediglich neun Fälle.

Die Antwort Mücksteins bestätigt, dass das Modell der betrieblichen Altersteilzeit "eine mittel- und langfristige Reduktion der Personalkosten im Zuge der Fusion der ehemaligen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen" zur Gesundheitskasse ermögliche. "Jeder eingebrachte Antrag auf Gewährung der betrieblichen Altersteilzeit werde auf das Einsparungspotenzial im Hinblick auf die Strukturreform der österreichischen Sozialversicherung geprüft", wird erläutert. Noch ist offen, wie viele Bedienstete ein solches Modell nützen werden.

"Eine abschließende Bekanntgabe der Anzahl der Beschäftigten, für welche das Modell der betrieblichen Altersteilzeit in Frage kommt, sei aktuell nicht möglich", teilte Sozialminister Mückstein dem Neos-Mandatar mit.