Zum Hauptinhalt springen

Hundesteuer - auch ohne Hund

Von Bernhard Baumgartner

Kommentare

Dass die Regelung darüber, wer Rundfunkgebühren zu zahlen hat und wer nicht, in dieser Form nicht mehr haltbar ist, ist klar, seitdem der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, dass nur die zahlen müssen, die den ORF auch sehen können.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 14 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Damit klafft ein meilenweites Schlupfloch in der Regelung, die einst so geschickt war, dass praktisch jeder zahlen musste, der einem Fernseher auch nur zu nahe kam. Sagen will das seitens der Politik erst jemand, seitdem klar ist, dass Deutschland von einer Gerätegebühr auf eine generelle Steuer umstellt. Dort muss künftig jeder Gebühr zahlen, egal ob er fernsieht.

Das wird zwangsläufig zu Widerstand führen - ist es doch klar gegen das landläufige Verständnis einer Gebühr. Genauso könnte man Hundesteuer auch von jenen verlangen, die keinen Hund haben. Das der Bevölkerung klarzumachen, wird schwierig. Allerdings ist die jetzige Regelung, wonach nur jene zahlen, die zu feig oder zu anständig sind, den Kontrolleuren von der GIS die Türe vor der Nase zuzuknallen (was ja ohne Folgen bleibt), auch keine Lösung.

Natürlich ist es ehrlicher und gerechter, alle gleichmäßig zahlen zu lassen. Verstanden werden wird es wohl nur, wenn man vermittelt, dass hier auch ein kultureller Wert jenseits des Fernsehens geschaffen wird. Doch davon entfernt sich der ORF schon lange immer weiter.