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Hundstorfer: Pensionsalter wird nicht angehoben

Von Brigitte Pechar

Politik

Sozialminister: Es bleibt bei 65 Jahren. | Pensionsalter für Frauen wird langsam angehoben. | Wien. "Es ist nicht daran gedacht, das gesetzliche Pensionsalter über 65 Jahre hinaus anzuheben", erklärte Sozialminister Rudolf Hundstorfer gegenüber der "Wiener Zeitung". Ein höheres Pensionsantrittsalter sei auch "nicht klug", weil sich dadurch die Arbeitslosigkeit erhöhen würde. Schon derzeit wechseln 30 Prozent der Menschen von der Arbeitslosigkeit in Pension.


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Einzig für Frauen wird es ab 2019 eine Veränderung geben. Bis dahin ist für Frauen das Pensionsantrittsalter mit 60 Jahren verfassungsrechtlich fixiert. Ab dann steigt es aber jährlich und wird im Jahr 2033 auch bei 65 Jahren liegen.

Was den Automatismus betrifft, beruft sich Hundstorfer auf einen Regierungsbeschluss. Demnach wird es in Österreich keinen Automatismus für die Anhebung des Pensionsalters je nach Änderung der Lebenserwartung geben. Das bleibe eine politische Entscheidung, betonte Hundstorfer. Die Pensionskommission überprüft alle drei Jahre die langfristige Finanzierung des Pensionssystems. Das nächste Mal wird es heuer im Herbst so weit sein.

Das gesetzliche Pensionsalter entspricht aber in der Regel nicht dem tatsächlichen Antrittsalter. Im Durchschnitt gehen Männer mit 58,9 Jahren und Frauen mit 57,9 Jahren in den Ruhestand. Das Antrittsalter ist laut OECD in Österreich zwischen 2002 und 2007 sogar gesunken. Mit ein Grund dafür ist die Langzeitversichertenregelung, die Hacklerpension. Demnach können Männer mit 60 Jahren und 45 Versicherungsjahren und Frauen mit 55 Jahren und 40 Versicherungsjahren in Pension gehen.

Die Hacklerregelung gilt nur noch bis 2013. Hundstorfer ist aber gegen ein abruptes Ende. Vielmehr soll das Pensionsalter auf 62 für Männer und 57 für Frauen angehoben werden, wenn sie die Versicherungsjahre haben.

Bereits heute, Mittwoch, wird im Nationalrat eine ASVG-Novelle beschlossen, die dem Übertritt für Beamte in das ASVG-System einen Riegel vorschiebt. Viele Beamtinnen hatten diese Möglichkeit genützt, um fünf Jahre früher in Pension gehen zu können. Künftig ist das nicht mehr möglich. Die Pensionsbezüge sind dann erst fünf Jahre nach Übertritt abzurufen.

Im Herbst will der Sozialminister jedenfalls ein Gesamtpaket vorlegen, das Hacklerpension, Invaliditäts- und Schwerarbeitspension neu regelt.