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HVB klagt Kärntner Hypo

Von Stefan Melichar

Wirtschaft
"Nur Teilbetrag" eingeklagt: Die Münchner Hypovereinsbank will von der Kärntner Hypo Geld zurück.

Ergänzungskapital-Investoren bei Hypo mit möglichem Totalausfall konfrontiert.


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Wien/Klagenfurt. Ihre Ex-Mutter BayernLB ist nicht das einzige Münchner Kreditinstitut, mit dem die Kärntner Hypo derzeit wenig Freude hat. Bald dürfte man sich mit der - zum Unicredit-Konzern gehörenden - Hypovereinsbank (HVB) vor Gericht treffen.

Wie die "Wiener Zeitung" erfahren hat, hat die HVB (Unicredit Bank AG München) vor kurzem beim Landesgericht Klagenfurt eine Klage gegen die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG - die Konzernmutter der notverstaatlichten Bankengruppe - eingebracht. Die HVB fordert vorerst umgerechnet etwas mehr als 460.000 Euro: 100.000 Euro und 470.000 US-Dollar. Dazu kommen noch Zinsen von acht Prozentpunkten über einem bestimmten Basiszinssatz, die Haftung für Wechselkursschäden und ein sogenanntes Feststellungsinteresse, das zunächst mit 5000 Euro beziffert wurde. Dass das Gericht noch zusätzliche Feststellungen treffen soll, deutet darauf hin, dass sich die Münchner Bank-Austria-Schwester über den zunächst geforderten Betrag hinaus geschädigt fühlt. Aus Kostengründen sei nur ein Teilbetrag eingeklagt worden, ist zu hören.

Hintergrund der Klage ist eine von der Hypo am 30. April 2001 verkaufte Anleihe. Wie in mit der Angelegenheit vertrauten Kreisen bestätigt wird, handelt es sich dabei um eine auf US-Dollar lautende Ergänzungskapital-Schuldverschreibung mit zehnjähriger Laufzeit mit Gesamtnennwert von 15 Millionen Dollar. Das Papier war im April 2011 fällig, die HVB hat von der Hypo jedoch nicht so viel Geld zurückbekommen, wie sie erwartet hätte. Angeblich wurde sogar zur Gänze nicht gezahlt.

Ergänzungskapital steht in der Bankbilanz zwischen reinem Eigenkapital, das sich bei Verlusten verringert, und Fremdkapital, das - außer im Insolvenzfall - voll zurückgezahlt werden muss. Im Geschäftsbericht 2011 verweist die Hypo darauf, dass laut Gesetz Ergänzungskapital nur unter anteiligem Abzug der während der Laufzeit angefallenen Nettoverluste zurückgezahlt werden darf.

Hohe Verlustzuweisung

Die Milliardenverluste der Hypo in den vergangenen Jahren haben deren Eigenkapital trotz mehrfacher Staatshilfen so weit aufgezehrt, dass im Vorjahr eine Kapitalherabsetzung durchgeführt werden musste. "Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verlustzuweisung ist in Bezug auf Ergänzungskapitalemissionen der Hypo-Alpe-Adria-Bank International AG aus heutiger Sicht ein gänzlicher Ausfall festzustellen, was zu einem Totalverlust für den Investor führen kann", heißt es im Geschäftsbericht. Im Vorjahr sei eine Ergänzungskapitalanleihe "unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verlustzuweisung" getilgt worden. Die Verlustzuweisung wird in diesem Fall mit zehn Millionen Euro beziffert. Der Verdacht liegt nahe, dass es sich dabei um jenes Papier handeln könnte, das die HVB nun zu der Klage veranlasst hat.

Einem Hypo-Sprecher lag am Dienstag die Klage noch nicht vor. Er betonte jedoch, dass das Ergänzungskapital generell Verluste mittrage. Bei der HVB wollte man dazu nicht Stellung nehmen.