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Hypo-Angeklagte erringen ersten Sieg vor Gericht

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Keine Untreue bei zwei Kreditvergaben. | Staatsanwalt legt Beschwerde ein. | Klagenfurt. Es war jener kleine Teil des Hypo-Skandals, bei dem sich die Ermittler besonders sicher waren, über aussagekräftige Beweise zu verfügen. Im Endeffekt blieb - zumindest in erster Instanz - nichts davon übrig. | Kommentar: Kein Freispruch fürs System


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Am Dienstag ist der erste Hypo-Strafprozess nach der Notverstaatlichung der Bank am Landesgericht Klagenfurt mit Freisprüchen für alle Angeklagte zu Ende gegangen. Ex-Hypo-Konzernchef Wolfgang Kulterer, Ex-Hypo-Österreich-Chef Gert Xander und einem früheren Prokuristen war Untreue im Rahmen zweier Kreditvergaben vorgeworfen worden.

Einerseits bezog sich die Anklage auf einen Zwei-Millionen-Euro-Überziehungsrahmen für die schlingernde Fluglinie Styrian Spirit im Jahr 2005, andererseits auf ein 150.000-Euro-Darlehen für den Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler ein Jahr später. Beide Kredite waren blanko vergeben worden, obwohl es kritische Stimmen in der Bank gegeben hatte. Eine Rückzahlung erfolgte nie, die Hypo musste die Kredite abschreiben. Richter Norbert Jenny begründete die Freisprüche unter anderem damit, dass keiner der Angeklagten auf die Kreditsachbearbeiter Druck hinsichtlich einer Vergabe ausgeübt hätte. Der kritische Halbjahresbericht der Styrian Spirit sei Xander, der als Hypo-Österreich-Chef die zwei Millionen letztlich freigegeben hatte, erst Monate später zur Kenntnis gebracht worden. Die Angeklagten hätten auf die Sachkenntnis ihrer Mitarbeiter vertrauen können, so Jenny.

Zweiter Kulterer-Prozess läuft

Da Xander keine strafbare Handlung begangen habe, könne - anders als von der Staatsanwaltschaft unterstellt - der frühere Prokurist der Bank auch kein Beitragstäter sein, erklärt der Richter. Kulterer wiederum sei als Konzernchef lediglich Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hypo-Österreich gewesen. Damit habe er keinen direkten Einfluss auf das operative Geschäft der Tochterbank gehabt, Kreditwünsche (etwa des Landeshauptmanns) habe er nur weitergeleitet, ohne Einfluss auszuüben. Kulterer zeigte sich im Anschluss an die Urteilsverkündung erleichtert: Er habe "den Glauben an den Rechtsstaat zurückgewonnen". Der frühere Hypo-Boss musste in Zusammenhang mit den Vorwürfen im Vorjahr immerhin drei Monate in Untersuchungshaft verbringen. Sein Anwalt will nun prüfen, ob eine Haftentschädigung möglich ist.

Ganz ausgestanden ist die Angelegenheit für die Angeklagten freilich nicht. Der Staatsanwalt bezeichnet die Urteile als "nicht nachvollziehbar" und kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde an. Damit geht das Verfahren in die nächste Instanz. Darüber hinaus kann die Hypo weiterhin versuchen, von ihren Ex-Managern Schadenersatz wegen des Styrian-Spirit-Kredits zu erlangen - hier gelten teilweise andere rechtliche Vorgaben als im Strafverfahren.

Für Kulterer selbst ist der Freispruch ein Teilerfolg. Er ist auch wegen einer angeblichen Falschaussage vor dem Kärntner Hypo-Untersuchungsausschuss im Jahr 2007 angeklagt. Wegen zusätzlicher Beweisaufnahmen wird dieser Vorwurf jedoch gesondert weiterverhandelt. Kulterer bestreitet jegliches Fehlverhalten, es gilt die Unschuldsvermutung. Gleichzeitig arbeitet die Staatsanwaltschaft an weiteren Anklagen gegen frühere Hypo-Manager.