Beschuldigter ortet formale Mängel. | Einspruch in Causa rund um Kapitalerhöhung.
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Wien. Monatelang war die Causa im Justizministerium geprüft worden, bevor die Staatsanwaltschaft wegen einer - 2004 erfolgten - Kapitalerhöhung der Kärntner Hypo Anklage erhob. Trotz der intensiven Vorbereitung der Justiz will einer der vier Beschuldigten, denen Untreue vorgeworfen wird, jede rechtliche Möglichkeit ausnutzen - wohl auch, damit spätere juristische Optionen nicht verfallen.
Der frühere Steuerberater der Bank hat - Informationen der "Wiener Zeitung" zufolge - Einspruch gegen die Anklage erhoben. Er ortet formale Mängel: So würde sich die Anklage im Wesentlichen auf ein Sachverständigengutachten stützen, während Gegengutachten der Angeklagten weder in der Anklageschrift erwähnt seien noch bei der Verhandlung verlesen werden dürften. Auch sei über einen Abberufungsantrag gegen den Gerichtsgutachter noch nicht rechtskräftig entschieden worden. Darüber hinaus fehle die Zeit, den - bei der Anklageerhebung formell neu gebildeten - umfangreichen Akt durchzugehen.
Entscheid Mitte Oktober
Ein zweiter Angeklagter - ein ehemaliger Hypo-Anwalt - hat um Fristverlängerung für einen allfälligen Einspruch ersucht. Am Oberlandesgericht Graz rechnet man bis Mitte Oktober mit einer Entscheidung. Sollte dem Einspruch des Steuerberaters stattgegeben werden, wäre das Verfahren automatisch gegen alle vier Angeklagten - darunter die beiden Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger - geplatzt. Alle Betroffenen bestreiten jedes Fehlverhalten.