Republik klagt EU-Kommission wegen umstrittenen "Beihilfe-Urteils".
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Wien. Der 3,1-Milliarden-Euro-Kreditrahmen, den die BayernLB ihrer Ex-Tochter Hypo Bank International gewährt, ist ein Fall fürs Gericht. Laut einer Entscheidung der EU-Kommission wird eine angebliche Garantie der Republik Österreich für diese Finanzierung der mittlerweile notverstaatlichten Kärntner Bank als "staatliche Beihilfe" gewertet. Das Bundeskanzleramt hat am Mittwoch eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof eingebracht, die die Finanzprokuratur ausgetüftelt hat.
Da die Hypo den Kreditrahmen bei der BayernLB nicht ausschöpft, geht es "nur" um 2,638 Millionen Euro. "Die Kommission wertet einen Passus im Aktienkaufvertrag als Garantie für die BayernLB, ohne nähere Begründung", sagt Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, zur "Wiener Zeitung". "Aus unserer Sicht ist es keine Beihilfe und keine Garantie." Der Passus fünf im Vertrag regelt laut Peschorn nur den Fall, dass die Republik Österreich die Bayern darüber zu verständigen und dafür geradezustehen hat, falls die "böse Republik Österreich" die Hypo Bank "absichtlich finanziell ausräumt".
"Die Republik hat gegenüber der BayernLB keine Garantie abgegeben", sagt Peschorn. "Hätten wir eine Garantie abgeben, dann hätten wir gleich selber die Liquidität in die Bank reingeben können, das wäre billiger gewesen."