Vorwürfe im 48-Millionen-Euro-Prozess um Vorzugsaktien werden weitergereicht.
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Wien. Während in Klagenfurt heute, Dienstag, der Untreue-Prozess wegen Hypo-Vorzugsaktien aus dem Jahr 2004 fortgesetzt wird, ist ein 48-Millionen-Euro- Schadenersatzverfahren in Wien - in dem es ebenfalls um diesen Vorzugsaktiendeal geht - um eine Facette reicher: Einzelne Beklagte wollen sich im Fall eines für sie negativen Ausganges an der Republik beziehungsweise am früheren Bankprüfer der Hypo - der Firma Deloitte - schadlos halten. Sie haben diese aufgefordert, sich auf ihrer Seite dem Verfahren als Streithelfer anzuschließen.
"Wir haben der Republik den Streit verkündet", bestätigt Rechtsanwalt Dieter Heine von der Kanzlei PHH im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Heine vertritt einen früheren Hypo-Berater, der an der umstrittenen Finanzierungskonstruktion des Vorzugsaktienverkaufs mitgewirkt hat. Der Steuerberater ist nach wie vor der Meinung, alles wäre rechtlich in Ordnung gewesen. Die Hypo geht - wie die Staatsanwaltschaft Klagenfurt - allerdings davon aus, dass die Bank das Geld aus dem Vorzugsaktienverkauf auf Konzernebene nicht als Eigenmittel in der Bilanz verbuchen hätte dürfen. Die Bank hat im Vorjahr in Wien eine Klage eingebracht. Alle Betroffenen haben sämtliche Vorwürfe immer bestritten.
Keine Anzeige von Behörden
Heine betont, dass die Aufsichtsbehörden ihrerseits ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten hätten müssen, wenn mit den Vorzugsaktien etwas nicht in Ordnung gewesen wäre. Die Konstruktion wurde 2007 auf Drängen der Nationalbank beendet, ein Gesetzesverstoß wurde damals aber nicht festgestellt. Informationen, die über die - ursprünglich teils anonymisierten Daten - hinausgingen, erhielten die Behörden laut Anklageschrift nach einem Gerichtsbeschluss in Liechtenstein im April 2008.
Ein anderer Beklagter - eine Privatstiftung, die Vorzugsaktien gekauft hatte - hat wiederum der Wirtschaftsprüfungs-Gruppe Deloitte den Streit verkündet. Die Firma Auditor Treuhand, die zu Deloitte gehört, hatte 2004 im Auftrag der Hypo eine Stellungnahme abgegeben, unter welchen Umständen eine derartige Vorzugsaktienfinanzierung vertretbar sein könnte. (Nun wird gestritten, ob die Bedingungen erfüllt waren.) Deloitte war auch Bilanzprüferin der Hypo und hat von Vorständen und involvierten Beratern schriftliche Zusicherungen in Bezug auf die Vorzugsaktien eingeholt. Diese seien möglicherweise nicht umfassend genug formuliert gewesen, wird nun von Beklagtenseite behauptet. Hätte Deloitte die Bilanz nicht unterzeichnet, hätte man das Investment frühzeitig beenden können. Bei Deloitte wollte man keine Stellungnahme zum laufenden Verfahren abgeben.