Beschwerdefrist nach Freisprüchen um 6 Wochen verlängert. | Verfahren wegen Falschaussage für Oktober angepeilt.
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Wien/Klagenfurt. Die Ankündigung der Nichtigkeitsbeschwerde ist dem Staatsanwalt seinerzeit ohne zu zögern über die Lippen gekommen. Für die Ausformulierung benötigen die Anklagevertreter nun aber zusätzlich Zeit.
Ende März wurden Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer und zwei weitere frühere Manager der Bank in erster Instanz vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Dabei ging es um Kreditvergaben an die Fluglinie Styrian Spirit und an den Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler. Seit Ende Juli liegt das Urteil schriftlich vor, die vierwöchige Frist für das Einbringen von Rechtsmitteln reichte der Staatsanwaltschaft allerdings nicht. Wie die "Wiener Zeitung" erfahren hat, wurde die Frist um zusätzliche sechs Wochen verlängert. Gründe seien die Urlaubszeit und der große Umfang des Aktes.
Ursprünglich hatte es geheißen, es würde sich um besonders klare Fälle handeln. Die Beschuldigten bestritten von Beginn an jedes Fehlverhalten.
Schadenersatzklage am 1. Dezember vor Gericht
Wie berichtet, wird eine Schadenersatzklage der Hypo gegen die Ex-Manager wegen des Styrian-Spirit-Kredits am 1. Dezember weiterverhandelt - mehr als ein Jahr nach Verfahrensbeginn. Ebenfalls fortgesetzt wird ein Verfahren wegen einer angeblichen Falschaussage Kulterers vor dem ersten Hypo-U-Ausschuss im Jahr 2007. Kulterer bestreitet den Vorwurf, tatsächlich wirkt das damalige Protokoll wenig übersichtlich. Wegen einiger zu klärender Fragen wurde dieser Verfahrensteil aus dem Styrian-Prozess abgespaltet. Ein genauer Verhandlungstermin steht noch nicht fest, angepeilt ist jedoch Oktober.
Für Kulterer - und andere Betroffene - könnten sich jüngste Aussagen des Verfassungsexperten Bernd-Christian Funk positiv auswirken. Funk stellte im ORF wegen eines "unklar formulierten" Prüfauftrags die Rechtmäßigkeit des damaligen U-Ausschusses in Frage. Er habe seinerzeit für die Hypo ein Gutachten erstellt. Falls dem Ausschuss die Rechtsgrundlage fehlt, sei unter anderem die Frage offen, ob allfällige Falschaussagen überhaupt Konsequenzen haben könnten. Auch gegen Wirtschaftslandesrat Josef Martinz wurden im Vorjahr Ermittlungen wegen einer angeblichen Falschaussage 2007 eingeleitet. Gegenüber der APA sprach er von einem Missverständnis, das sich aufklären werde. Eine Anklage erfolgte bisher nicht.