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Hypo zeigte angeblich rechtswidrige Zahlung auch bei Staatsanwaltschaft an.
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Klagenfurt. Die Aktivitäten der Ermittlertruppe CSI-Hypo unter Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, die bisher bereits Millionen gekostet haben, nehmen kein Ende. Die Grazer Anwaltskanzlei Held Berdnik, Astner, die für die CSI-Hypo arbeitet und auch die Hypo vertritt, hat nun ein neues "Geldeintreibungsschreiben" lanciert.
Vor wenigen Tagen wurden die Ex-Hypo-Vorstände Tilo Berlin, Andreas Dörhöfer, Paul Kocher, Wolfgang Peter und Bozidar Span aufgefordert, 280.120 Euro inklusive Zinsen und Umsatzsteuer zurückzuzahlen. Inkludiert sind auch noch 3000 Euro Anwaltskosten.
Im Mittelpunkt der Zahlungsforderung steht jenes Strafverfahren (Herbst 2008) gegen den früheren Hypo-Chef Wolfgang Kulterer wegen der sogenannten Swap-Verluste, in dem u.a. Kulterer wegen Bilanzfälschung verurteilt wurde.
Rechtswidrige Zahlungen?
"Wie Recherchen ergaben, wurde in der 739. Vorstandssitzung der Hypo-Alpe-Adria Bank International AG am 29. Juli 2008 durch den damaligen Vorstand, welchem Sie angehört haben, der Beschluss gefasst, die Kosten der rechtlichen Vertretung von Dr. Kulterer als Privatperson - er bekleidete zu diesem Zeitpunkt kein Amt der Hypo - für dieses Strafverfahren zu übernehmen", heißt es in dem Schreiben der Kanzlei Held. Insgesamt 240.000 Euro soll die Hypo damals an die Anwaltskanzlei Quendler, Klaus & Partner gezahlt haben. "Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage für die Übernahme der Verteidigungskosten des Herrn Kulterer, insbesondere da dieser auch noch rechtskräftig verurteilt wurde", heißt es weiter. "Eine Rückforderung dieser Beträge durch Sie als Vorstandsmitglied ist ebenso unterblieben." Nachsatz: "Die dargestellten Zahlungen stellen daher eine rechtswidrige Verteilung des Gesellschaftsvermögens der Hypo dar, wofür Sie als Vorstandsmitglied gemeinsam mit den übrigen Vorstandsmitgliedern der Hypo Bank International als Gemeinschuldner haften."
Aus der letzten Formulierung lässt sich ein mutmaßlicher Untreue-Vorwurf herauslesen. Dem Vernehmen nach wurde dieser Sachverhalt bereits bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt als "Teilaspekt in einer umfangreichen Sachverhaltsdarstellung" angezeigt. Die Hypo soll Unterlagen zu den Vorwürfen der Anklagebehörde vorgelegt und sich dem Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen haben.
Vorwurf vehement bestritten
Dem Vernehmen nach werden die strafrechtlichen Vorwürfe der Bank sowie die zivilrechtliche Rückforderungen bestritten.
"Mein Mandant scheut sich nicht vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung, zumal eine solche letztlich zur Klärung der wahren Sach- und Rechtslage sowie der tatsächlichen Verantwortlichkeiten geeignet ist", kontert Anwalt Franz Großmann, der den früheren Hypo-Vorstand Span vertritt, in seiner Antwort an die Kanzlei Held. "Ihrer Zahlungsaufforderung im Sinne Ihres Aufforderungsschreibens vom 7. März 2012 wird mein Mandant sohin nicht nachkommen und sieht dieser einer allfälligen Klagsführung mit der entsprechenden Gelassenheit entgegen." Zugleich behauptet Anwalt Großmann im Gespräch mit der "Wiener Zeitung", dass Ex-Hypo-Vorstandschef Berlin die Idee zur Übernahme der Verteidigungskosten Kulterers gehabt habe. Die Höhe der Kosten soll seinem Mandanten aber nicht mitgeteilt worden sein.
Auch Anwalt Malte Berlin, Bruder von Tilo Berlin, weist die Vorwürfe zurück. "Wir schauen uns das Verfahren in aller Gemütsruhe an", sagt Malte Berlin zur "Wiener Zeitung". "Die damaligen Vorstände haben von sämtlichen Aktionären in Kenntnis dieser Zahlung die Entlastung erhalten." Die Übernahme der Verteidigungskosten habe einen guten Grund gehabt. Wolfgang Kulterer sei damals "der Mister Hypo" schlechthin gewesen.
"Ein solcher Vorstandsbeschluss ist a priori nicht rechtswidrig", meint Gernot Murko, Anwalt von Ex-Vorstand Kocher. Er könne aber erst dazu Stellung nehmen, wenn er die Unterlagen geprüft habe.