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Dividende wäre für bis zu zwei Jahre mit Rückzahlungspflicht versehen gewesen.
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Wien. Eine Dividende mag noch so hoch sein - wenn der Empfänger weiß, dass er sie vielleicht wieder zurückzahlen muss, dürfte seine Freude damit stark eingeschränkt sein.
Wie berichtet, versüßte die BayernLB bei der Übernahme der Hypo-Mehrheit im Jahr 2007 den Altaktionären Kärntner Landesholding, Grazer Wechselseitige, Hypo-Mitarbeiterstiftung und einer Firma von Investor Tilo Berlin den Deal mit einer Sonderdividende von 50 Millionen Euro. Diese wurde im Frühjahr 2008 ausgeschüttet - wie sich nun herausstellt, war die Angelegenheit damit aber alles andere als erledigt.
Die Dividende war nämlich mit dem Verkauf von Teilen der Beteiligungssparte Hypo-Consultants verknüpft. Der wurde zwar grundsätzlich bereits 2007 unter Dach und Fach gebracht, dennoch war ein mögliches rechtliches Risiko nicht zur Gänze gebannt.
Dokumenten zufolge, die der "Wiener Zeitung" vorliegen, hatte im September 2005 eine in Luxemburg ansässige Firma namens Breif S.A. (später BIS - Balkan Immo Services S.A.) beim Handelsgericht in Paris eine Schadenersatzklage gegen eine französische Investmentfirma, die Hypo-Banktochter in Belgrad und die serbische Hypo-Consultants-Gesellschaft eingebracht. Die Forderung belief sich auf stolze 48,6 Millionen Euro, Hintergrund war ein Streit um das Immobilienprojekt Tri Lista Duvana in Belgrad.
Die BayernLB wollte sich offenbar absichern: Wie aus Aufsichtsratsprotokollen der Kärntner Landesholding hervorgeht, aus denen die Grünen in ihrem Bericht zum Hypo-U-Ausschuss zitieren, mussten sich die Altaktionäre verpflichten, der Hypo-Consultants-Holding (HCH) einen Zuschuss bis zur Höhe der erhaltenen Vorzugsdividende zu leisten, falls "aufgrund eines rechtskräftigen Urteils im Verfahren Breif eine Haftung der HCH entsteht". (Das Verfahren befand sich damals in der zweiten Instanz.)
"Keinerlei Druck" auf Hypo
Die Rückzahlungsverpflichtung habe maximal zwei Jahre lang bestanden, heißt es. So lange mussten Landesholding, Grawe, Mitarbeiterstiftung und die Berlin-Firma jedoch nicht annähernd warten, bis sie daraus entlassen waren: Laut einem Aufsichtsratsprotokoll von November 2008 war der Breif-Prozess nämlich "im Vergleich erledigt" worden. Einem Bericht eines Hypo-Beraters zufolge, der der "Wiener Zeitung" vorliegt, soll die Klage gegen eine Abschlagszahlung von einer Million Euro zurückgezogen worden sein. Falls das tatsächlich so gewesen sein sollte, könnte das heikle Fragen aufwerfen: Der "Wiener Zeitung" liegt das erstinstanzliche Urteil des Pariser Handelsgerichts vom 13. Juni 2007 vor, das klar zugunsten der Hypo-Seite ausgefallen ist. Weshalb hat die Hypo also einen Vergleich geschlossen, obwohl sie in erster Instanz gewonnen und für weitere eineinhalb Jahre dank der Rückzahlungsverpflichtung offenbar kein eigenes Risiko hatte?
Der damalige Vorstandsvorsitzende Tilo Berlin will sich aufgrund "nachlaufender Verschwiegenheitspflichten" nicht dazu äußern. Seine Firma hatte laut einer Sachverhaltsdarstellung der Hypo gut 4,5 Millionen Euro aus der Sonderdividende erhalten. Der Chef der Kärntner Landesholding (mit 22,5 Millionen Euro die größte Dividenden-Empfängerin), Hans-Jörg Megymorez, betont seinerseits aber, dass es "keinerlei Druck" gegeben habe, einen Vergleich abzuschließen, um die Sonderdividende freizumachen.
Die Ermittler der CSI-Hypo haben sich bereits vor einem Jahr intensiv mit dem Thema Consultants-Verkauf und -Sonderdividende beschäftigt. Im Rahmen ihrer damaligen Sachverhaltsdarstellung spielte die Breif-Episode keine Rolle. Nun ist zu hören, dass dieses Thema sehr wohl betrachtet werden könnte.
Unterdessen schreibt die "Presse", dass die Hypo ihre Ankündigung aus dem Vorjahr wahr machen und die Sonderdividende inklusive Zinsen per Klage zurückfordern könnte. Wie berichtet, stoßen sich die internen Ermittler an der Abwicklung des Consultants-Verkaufes und an der Art, wie in der Bilanz ein ausschüttungsfähiger Gewinn erreicht wurde. Alle Betroffenen haben jedes Fehlverhalten immer bestritten.