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Bank lässt Ära der BayernLB prüfen. | Stiftung dürfte auf Kooperation bei Millionenklage hoffen.
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Wien/Klagenfurt. Dass die Kärntner Hypo Alpe Adria mit dem Grazer Wirtschaftstreuhänder Fritz Kleiner einen der renommiertesten Gerichtsgutachter Österreichs beauftragt, um die Geschäfte der Bank unter der früheren Mehrheitseigentümerschaft der BayernLB zu prüfen, hat Signalwirkung. Zwar haben die Münchner gegen ihre ehemalige Kärntner Tochter bisher keine rechtlichen Schritte eingeleitet. Ein Kleiner-Gutachten in der Hinterhand könnte sich bei künftigen Debatten jedoch als wertvoll erweisen.
Dass die Bankspitze nun die Ära der BayernLB bei der Hypo von 2007 bis 2009 - auf fragwürdige Vorgänge hin - unter die Lupe nimmt, dürfte vor allem bei der Hypo-Mitarbeiterstiftung Freude hervorrufen. Diese verkaufte einst Hypo-Aktien an die BayernLB und wurde nun von den Münchnern, die behaupten, getäuscht worden zu sein, auf Rückabwicklung geklagt. Der Streitwert beläuft sich auf 50 Millionen Euro.
Rechtsstreit um Zinsen
Es ist davon auszugehen, dass die Mitarbeiterstiftung versuchen wird, die Hypo-Spitze von einer Zusammenarbeit zu überzeugen. Zwar zeigte sich der Konzernvorstand zuletzt gegenüber der Stiftung eher reserviert, die Hypo zählt jedoch immerhin zu deren Stiftern.
Einen Rechtsstreit zwischen der Bank und der BayernLB gibt es bereits: Wie berichtet, wollen die Institute vor Gericht klären, welche Zinsen die Hypo den Bayern für offene Liquiditätslinien bezahlen muss. Die Hypo hat die Klage eingebracht, Informationen der „Wiener Zeitung” zufolge beläuft sich der Streitwert auf rund 142 Millionen Euro. In Bankkreisen heißt es jedoch, dies wäre nur der Gesamtwert der fraglichen Finanzierung. In Wahrheit streite man um eine Zinsdifferenz von einem Prozentpunkt - also nur rund 1,5 Millionen Euro.
Keine Gefahr droht der Hypo - zumindest kurzfristig - von jenem italienischen Geschäftsmann, der vergeblich versucht hat, der Bank das Schlosshotel Velden abzukaufen. Laut APA scheiterte der Italiener am Freitag beim Versuch, eine einstweilige Verfügung gegen den nunmehrigen Verkauf an Billa-Gründer Karl Wlaschek zu erwirken.