Zum Hauptinhalt springen

Hypo-Investor will Geld vom Staat

Von Stefan Melichar und Kid Möchel

Wirtschaft

Oberstaatsanwalt: Verfahren nach Amtshaftungsgesetz wird durchgeführt. | Bei Erfolg könnten weitere Ex-Investoren aufspringen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien/Klagenfurt. Die Angelegenheit ist ohnehin schon delikat, nun könnte sie für die Republik auch noch finanzielle Konsequenzen haben. Wie die "Wiener Zeitung" erfahren hat, versucht ein ehemaliger Hypo-Investor aus der Gruppierung rund um den Vermögensverwalter Tilo Berlin Amtshaftungsansprüche geltend zu machen. Hintergrund sind die - im Nachhinein für unrechtmäßig erklärten - Kontenöffnungen, die die Staatsanwaltschaft Klagenfurt auf Ersuchen der Münchner Justiz im Vorjahr bei allen 46 einstigen Berlin-Investoren durchgeführt hat.

Reinhard Kloibhofer von der Oberstaatsanwaltschaft Graz bestätigte am Dienstag auf Anfrage, dass es einen Ersatzanspruch von einer der involvierten Parteien nach dem Amtshaftungsgesetz gibt: Das vorgesehene Verfahren werde nun durchgeführt, eine Berichtseinholung bei den involvierten Stellen stehe noch aus. Bei der Finanzprokuratur, die den Bund in Amtshaftungsangelegenheiten vertritt, ist - laut Präsident Wolfgang Peschorn - noch nichts anhängig,

Wie berichtet, wurden beim Oberlandesgericht Graz Anfang des Jahres sieben Beschwerden gegen die Kontenöffnungen eingebracht - darunter auch eine der Berlin & Co Holding GmbH von Tilo Berlin. Anfang Juni hat das Oberlandesgericht Graz den Beschwerdeführern im Wesentlichen recht gegeben und die Kontenöffnungen für illegal erklärt.

Beschlüsse im Visier

Ursprünglich hegte die Münchner Justiz den Verdacht, dass beim Verkauf der Hypo-Mehrheit an die BayernLB im Jahr 2007 Gelder von einzelnen Hypo-Investoren an das damalige BayernLB-Management geflossen sein könnten. Letzterem wird vorgeworfen, die Hypo-Mehrheit absichtlich überteuert erworben zu haben. Die Betroffenen haben bisher jedes Fehlverhalten bestritten, es gilt die Unschuldsvermutung. Nach einem Amtshilfeersuchen aus München genehmigte der zuständige Ermittlungsrichter am Landesgericht Klagenfurt Ende 2010 jedenfalls die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt erlassene Anordnung, die Konten zu öffnen. Dass auf diesem Wege auch Überweisungsdaten von Investoren eingeholt wurden, die nicht als Beschuldigte im Hypo-Verfahren gelten, wertete das Oberlandesgericht Graz im Nachhinein - in letzter Instanz - jedoch als unverhältnismäßig. Darüber hinaus gab es noch weitere Kritik. Nun schießt sich einer der Betroffenen auf die - den Kontenöffnungen vorangegangenen - Beschlüsse des Landesgerichts und der Staatsanwaltschaft ein. Im ersten Schritt müssen die betroffenen Behörden Stellungnahmen zu der Causa abgeben.

Finanz ermittelt weiter

Dabei ist davon auszugehen, dass auch die anderen Beschwerdeführer gegen die Kontenöffnungen die Entwicklungen genauestens beobachten. Wie zu hören ist, liebäugelt der eine oder andere damit, bei sich abzeichnendem Erfolg ebenfalls Ansprüche anzumelden.

Umgekehrt gibt auch der Staat seine Versuche nicht auf, von den Ex-Hypo-Investoren - die einst innerhalb weniger Monate einen Riesengewinn einheimsten - Geld zu bekommen. Obwohl einigen der Betroffenen bereits im Vorjahr Fragebögen der Finanz ins Haus flatterten, haben die Steuerbehörden bis ins heurige Frühjahr hinein immer noch neue Ermittlungsschritte gesetzt.

Der "Wiener Zeitung" liegt ein Schreiben des Finanzamtes Salzburg-Stadt an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt von Anfang März 2011 vor, in dem die Finanz im Rahmen der Amtshilfe um die Übermittlung der Liste mit den Berlin-Investoren bittet. Diesem Ersuchen wurde wenige Tage später stattgegeben. Ob dabei steuerlich viel herauskommt, darf aber bezweifelt werden: Die Konstruktion war so gewählt, dass die - damals noch geltende - Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten wurde.