Ministerium lehnt Amtshaftung ab - nun Klage möglich. | Rechnungshof sieht Kritik zu Honorar an Birnbacher bestätigt.
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Wien/Klagenfurt.Das Vorgeplänkel ist erledigt, nun ist - in Zusammenhang mit unerlaubten Kontenöffnungen bei ehemaligen Hypo-Alpe-Adria-Investoren und mehreren Anwaltskanzleien - auch formell der Weg für eine Amtshaftungsklage geebnet.
Nach Informationen der "Wiener Zeitung" hat das Justizministerium die außergerichtliche Anerkennung einer diesbezüglichen Schadenersatzforderung Anfang September abgelehnt. Die Justiz geht davon aus, dass weder die Staatsanwaltschaft noch das Landesgericht Klagenfurt rund um die Kontenöffnungen schuldhaft von der Gesetzeslage abgewichen sind. Reinhard Kloibhofer von der Oberstaatsanwaltschaft Graz bestätigte am Mittwoch auf Anfrage, dass die Ersatzansprüche zur Gänze verweigert wurden.
Wie berichtet, wurden per Beschluss von Ende 2010 in Zusammenhang mit den Hypo-Ermittlungen zahlreiche Konten von Personen und Firmen im Umfeld von Ex-Hypo-Investor Tilo Berlin geöffnet. Nach mehreren Beschwerden hat das Oberlandesgericht Graz Anfang Juni die Vorgehensweise für illegal erklärt.
"Nicht nachvollziehbar"
Das Amtshaftungsgesetz sieht vor, dass potenziell Geschädigte ihre Forderung zunächst direkt an die involvierte Behörde richten. Erst danach steht der Weg zu einer Amtshaftungsklage offen, über die dann die Gerichte entscheiden. Im konkreten Fall sind seit der Zurückweisung erst wenige Wochen vergangen. Bei der Finanzprokuratur, die den Bund in Amtshaftungsangelegenheiten vertritt, ist - laut Präsident Wolfgang
Peschorn - bisher keine Klage bekannt.
Am Mittwochabend kam der Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding zu einer eilends einberufenen Sonder-Sitzung zu keinen Ergebnissen.Grund war ein nun Gerichtsgutachten, das das Sechs-Millionen-Euro-Honorar des Steuerberaters Dietrich Birnbacher für seine Tätigkeit rund um den Verkauf der Hypo-Mehrheit an die Bayerische Landesbank im Jahr 2007 für massiv überhöht hält.
Der SPÖ-Antrag auf Abberufung des Kärntner ÖVP-Landesparteichefs Josef Martinz als Aufsichtsratschef der Kärntner Landesholding scheiterte an den Stimmen der FPK- sowie ÖVP.
Vom Gerichtsgutachten voll bestätigt fühlt man sich unterdessen sich beim Kärntner Landesrechnungshof. Die Prüfer hatten Anfang 2009 das Birnbacher-Honorar unter die Lupe genommen und waren zu dem Schluss gekommen, dass die prozentuelle Bemessung am Verkaufspreis "nicht nachvollziehbar" sei. Das sei dahingehend zu verstehen, dass die Honorarbemessung nicht rechtmäßig gewesen wäre, so Rechnungshof-Chef Heinrich Reithofer zur "Wiener Zeitung". Eine Ergänzung des Berichts auf Basis des neuen Gutachtens sei deshalb nicht nötig.