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Um was geht es bei den Gesetzen zur Abwicklung der Hypo Alpe Adria? Es geht um Steuerzahlerschutz versus Investorenschutz. Um Steuerzahlerschutz versus Bankenschutz.
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Mit den von der knappen Regierungsmehrheit bislang beschlossenen Gesetzen wird im Ergebnis der Steuerzahler den größten Teil des Finanzdebakels abtragen. Das muss aber nicht so sein. Zugegeben, es wird ein Teil der fahrlässig handelnden Investoren herangezogen. Aber nur etwa fünf Prozent der Gläubiger. Die werden dafür total rasiert - also tatsächlich per Gesetz enteignet. Dass dieser Mini-Schuldenschnitt vor den Gerichten nicht halten wird können, ist zu erwarten. Es ist unplausibel, dass gerade ein ganz kleiner Teil der Gläubiger alles verlieren soll, und ein ganz großer Teil gar nichts. Das dürfte wohl gleichheitswidrig sein. Der Hinweis, dass es sich ja genau nur um die Nachranggläubiger handle, ist insofern problematisch, als das Schafott per Gesetzesbeschluss in Stellung gebracht wird. Die Konstruktion der Nachrangigkeit macht ja vor allem im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren Sinn. Genau das wird aber mit dem Regierungskonvolut hintangehalten.
Ich halte nach wie vor eine geordnete Insolvenz mit der daraus sich ergebenden Gläubigerbeteiligung für den weit besseren Weg. Er weist auch in die Richtung der eben erst beschlossenen neuen EU-Regeln, wonach Gläubiger- und Investorenverantwortung ins Zentrum gerückt werden. Der Steuerzahler soll - wenn überhaupt - nur als allerletzte Instanz herangezogen werden. Die hierfür vorgesehenen rechtlichen Regelungen mögen in diesem Fall für lückenhaft gehalten werden. Trotzdem ist mit dem bestehenden Insolvenzrecht und den Bestimmungen im Bankwesengesetz, die ja auf gültiges Unionsrecht rekurrieren, das Auslangen zu finden. Das hat den Vorteil, dass alle Gläubiger in die Ziehung kommen und allein schon deshalb wesentlich mehr Milliarden für den Steuerzahler zurückzuholen bzw. einzubehalten wären. Die Rangfolge der Forderungen würde korrekterweise genau in einem solchen Verfahren berücksichtigt und die Lastenteilung zugunsten der Steuerzahler wäre nicht via Gesetzesaufhebung gefährdet.
Das wäre nicht nur gerecht, sondern auch marktwirtschaftlich geboten. Alle diese "Investoren" können mit Sicherheit nicht als gutgläubig oder gar schützenswert eingestuft werden. Sie mussten wissen, dass sie mit ihren Anleihenkäufen keine seriöse Regionalanstalt, sondern eine in der Bilanzsumme explodierende, pyramidenspielende Mafiabank finanzierten. Diese grob fahrlässige Milliardenfinanzierung hat es den Haider-Gangstern in der Kärntner Landesholding und im Bankmanagement erst ermöglicht, dass auf der anderen Seite in Milliardenhöhe in die Taschen der Ostmafia bis in die Ukraine gewirtschaftet wurde. Im Insolvenzverfahren müssten also diese Mitverursacher des Bankdebakels via Konkursgericht selbst der Balkanmafia hinterherlaufen, um allfällig verwertbares Vermögen wieder einzutreiben. Und nicht der Steuerzahler, der dieses Risiko nie gesucht hat, dafür keine Zinsen kassiert hat und mit dem ganzen Verbrechen am allerwenigsten zu tun hat.