Ex-Hypo-Vorstand Striedinger klagt Managerversicherung von der Bank ein. | Klagenfurt. Sein Name findet sich in zahlreichen Anzeigen der Kärntner Hypo, zu einer Anklage gegen ihn ist es bisher jedoch nicht gekommen: Der ehemalige Hypo-Vorstand Günter Striedinger hat vor wenigen Tagen die Bank geklagt. Er wehrt sich auf diese Weise gegen die Kündigung seiner Manager-Haftpflichtversicherung und will sicherstellen, dass die Hypo in Zusammenhang mit jenen Vorwürfen, bei denen es zu keiner Verurteilung kommt, seine Rechtskosten übernimmt.
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Es gebe Indizien dafür, dass man ihn "so lange mit Anzeigen eindecken" wolle, bis er sich aus finanziellen Gründen nicht mehr ordentlich verteidigen könne, so Striedinger am Dienstag im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Ursprünglich habe die Hypo eine Management-Versicherung für ihn abgeschlossen gehabt. Diese habe Rechtskosten in Zusammenhang mit Anklagepunkten vorfinanziert, die aus der Zeit seines Arbeitsverhältnisses bei der Bank stammten. Konkret ist dies laut Striedinger beim Verfahren zu den Swap-Verlusten des Jahres 2004 der Fall gewesen.
140.000 Euro Streitwert
Laut Klage hat die Hypo allerdings per 1. Jänner 2010 die Manager-Versicherung für Striedinger gekündigt. Da sich die Vorwürfe gegen ihn auf die Zeit vor Ende seiner Tätigkeit bei der Bank im Jahr 2006 beziehen, will der frühere Hypo-Vorstand das so nicht hinnehmen. Der Streitwert der Klage beläuft sich derzeit auf 140.000 Euro. Im Rahmen der Feststellungsklage will Striedinger klarstellen lassen, dass die Bank bei einer Verfahrenseinstellung oder einem Freispruch für seine Rechtskosten haftet.
Wende im Strafprozess
Unabhängig von Striedinger kam es am Dienstag beim Hypo-Strafprozess in Klagenfurt zu einer unerwarteten Wendung. Der Schöffensenat entschied, den Vorwurf der Falschaussage gegen Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer gesondert von zwei ebenfalls erhobenen Untreuevorwürfen weiterzuverhandeln. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die Einvernahme zusätzlicher Zeugen beantragt. Der Richter begründete die Teilung des Verfahrens damit, dass sonst eine wesentliche Verzögerung für die beiden anderen Angeklagten entstehen würde.
Alle Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.