Einvernahmen abgeschlossen.|Ex-Bankprüfer ließen aufhorchen.
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Klagenfurt. Bisher ist im Untreue-Prozess um einen Hypo-Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2004 am Landesgericht Klagenfurt wenig wirklich Überraschendes passiert. Ausgerechnet die voraussichtlich letzten beiden Zeuge ließen am Mittwoch jedoch aufhorchen.
Stoßrichtung der Anklage ist, dass Vorzugsaktien der Hypo-Leasing im Ausmaß von 55 Millionen Euro nicht als Eigenkapital in der Bilanz verbucht werden hätten dürfen. Die Käufergesellschaft BC Holding hatte den Erwerb nämlich mit einem Kredit der Hypo-Tochter in Liechentstein – und somit konzernintern – finanziert. Die Bilanzprüfer von Deloitte sowie die Aufsichtsbehörden hätten entscheidende Details der komplizierten Firmenkonstruktion bis zuletzt nicht gekannt und seien von den Verantwortlichen falsch informiert worden.
Am Mittwoch wurden nun zwei Wirtschaftsprüfer der Firma Confida als Zeugen einvernommen, die gemeinsam mit Deloitte damals für die Prüfung der Hypo-Jahresabschlüsse verantwortlich waren. Diese betonten zwar, andere Teile der Bilanz geprüft zu haben. Er hätte auch immer Wert auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise von Eigenmitteln gelegt, meinte einer von ihnen. Wäre er alleine Prüfer gewesen, hätte er die Vorzugsaktien nicht als Eigenkapital anerkannt. Wenn man das Modell jedoch "auf die rechtliche Waagschale" legen würde, gebe es "ernstzunehmende Rechtsauffassungen", dass – rein bankrechtlich betrachtet – Eigenmittel vorliegen könnten. Dies hätte auch der frühere Prüfungsleiter der Nationalbank zum Ausdruck gebracht.
Seit Prozessbeginn versuchen die Anwälte der angeklagten Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger sowie zweier früheren Berater der Bank herauszuarbeiten, dass es zwei Betrachtungsweisen zur Eigenmittelanrechenbarkeit gebe: eben eine "wirtschaftliche" und eine "rechtliche". Im Strafverfahren wäre wohl eher eine rechtliche Sicht von Bedeutung.
Aufgrund vorliegender Unterlagen geht einer der Confida-Prüfer außerdem davon aus, dass seinen Kollegen von Deloitte sehr wohl bekannt gewesen sei, dass es Geldflüsse zwischen der Hypo-Liechtenstein und der BC Holding gegeben habe. Von Deloitte verlangte Vorstands-Erklärungen, dass eben keine solche Finanzierung vorgelegen sei, wären "widersprüchlich" formuliert, so der Zeuge.
Die Angeklagten haben bisher sämtliche Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Am kommenden Donnerstag – dem voraussichtlich letzten Verhandlungstag – erhalten sie noch einmal die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Am selben Tag soll dann das Urteil fallen. Strafrahmen bei einer Verurteilung wären ein bis zehn Jahre Haft.