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Hypo-Vertrag darf nicht über Grenze

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Heftige Debatten in Verfahren gegen Ex-Bankmanager.


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Klagenfurt.Jedes Schriftl ein Giftl. Nachdem tags zuvor im Hypo-Vorzugsaktienprozess einer der Angeklagten Barbehebungen in Liechtenstein damit begründet hatte, dass bei jeglicher Dokumentation Rechtsgeschäftsgebühr in Österreich anfallen hätte können ("Ich wusste, dass es keine Gefahr gibt, wenn es keine Schriftstücke gibt"), ließ am Freitag die Hypo selbst aufhorchen. In einem Zivilverfahren gegen ihre Ex-Vorstände Josef Kircher, Wolfgang Peter und Paul Kocher sowie einen früheren Prokuristen, wollten die Hypo-Anwälte ein in Kroatien geschlossenes Vertragskonvolut nicht vorlegen: "Eine Überführung nach Österreich würde Gebührenpflicht auslösen", so die Begründung.

Die Frage von Richter Markus Tilly nach der Höhe dieser Gebühr blieb unbeantwortet. Wenn man davon ausgeht, dass den Verträgen ein Verkauf von Hotels und Firmen im Gesamtausmaß von einem - zumindest - hohen zweistelligen Millionenbetrag zugrunde liegt, wäre diese aber wohl höher als die eingeklagte Summe. Letztere wurde mittlerweile von rund 1,5 Millionen auf etwas mehr als 600.000 Euro reduziert.

Die Hypo hat das Verfahren 2010 auch als Testballon gestartet - nun wird es trotz der Reduktion durchgezogen. Hintergrund ist ein 1,5-Millionen-Euro-Kredit an die Firma Jadranski Razvoj des kroatischen Geschäftsmanns Goran Strok Ende 2007. Die Bank hält den Kredit für unvertretbar, die Beklagten bestreiten das. Ein Verkauf des Engagements im Vorjahr hat 900.000 Euro gebracht, die Ex-Manager bezweifeln aber, dass die Hypo ihre Pflicht zur Minderung des angeblichen Schadens ausreichend erfüllt hat.

Glauben oder nicht glauben

Kirchers Anwalt Martin Stärker forderte am Freitag die Vorlage der Verträge zum Verkauf der gesamten Strok-Gruppe. Die Bank hat stattdessen einen Zeugen nominiert, der die ordnungsgemäße Verwertung bestätigen soll. "Dem Zeugen kann ich glauben - oder nicht", so Richter Tilly trocken.

Ursprünglich hatte die Hypo behauptet, die Vorstände hätten bei der Kreditvergabe Pouvoirgrenzen verletzt. Das war bei der - teils hitzig verlaufenen - Einvernahme Kirchers seitens der Hypo-Anwälte jedoch nur am Rande ein Thema. Kircher hatte auf Sonderpouvoirs verwiesen. Das Hypo-Argument, ein Aufsichtsrat habe schon 2005 einen Obligo-Ausweitungsstopp gegenüber der Strok-Gruppe verlangt, wischte Tilly vom Tisch: Das Engagement war nämlich auch vor dem nun hinterfragten Kredit weiter erhöht worden.

Die Hypo zielt nun eher darauf ab, die Notwendigkeit des Kredits in Abrede zu stellen. Die Beklagten betonen, dieser wäre unabdingbar gewesen, um ein sehr vorteilhaftes Geschäft mit der Europäischen Wiederaufbau-Bank EBRD und der Weltbank-Tochter IFC nicht zu blockieren. Bei der Hypo glaubt man aber offenbar, dass dieser Deal nicht gefährdet gewesen wäre und die Bankmanager das Risiko ohne Not übernommen hätten. Gestritten wird auch über die Werthaltigkeit der Kreditsicherheiten.