Beteiligte warnen vor Prozesskosten in deutlich zweistelliger Millionenhöhe.
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Wien. Der erste Verhandlungstag ist Ende Jänner, dennoch zeichnet sich bereits jetzt ab, welche Dimensionen das Schadenersatzverfahren rund um im Jahr 2004 begebene Vorzugsaktien der Kärntner Hypo annehmen dürfte: Wie berichtet, fordert die Bank von insgesamt zwölf Beklagten - darunter die ehemaligen Vorstände Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger und Josef Kircher - 48 Millionen Euro. In einem vorbereitenden Schriftsatz von Mitte November, der der "Wiener Zeitung" vorliegt, nennen die Hypo-Anwälte nun sage und schreibe 73 Zeugen, mit deren Aussagen sie ihre Position vor Gericht untermauern wollen.
Unter den angeführten Personen finden sich zahlreiche ehemalige Bankvorstände wie Tilo Berlin, Siegfried Grigg, Paul Kocher, Thomas Morgl, Wolfgang Peter und Bozidar Span. Auch Personen, die in Zusammenhang mit einigen der ebenfalls geklagten Firmen und Stiftungen stehen, sind genannt - darunter VCP-Chef Heinrich Pecina oder der Geschäftsmann Miro Oblak.
Nicht zuletzt angesichts der großen Zahl an möglichen Zeugeneinvernahmen - und der damit steigenden Verhandlungsdauer - warnen Beteiligte vor ausufernden Prozesskosten in zweistelliger Millionenhöhe. Zwar obliegt es dem Richter, ob er Zeugen zulässt oder nicht. Verweigert er dies jedoch, riskiert er unter Umständen einen Verfahrensmangel.
In welchem Bereich sich die Kosten bewegen, zeigt sich bereits im Vorfeld: Die Anwälte der Beklagten verrechnen gemäß Tarifbestimmung knapp 30.000 Euro pro Schriftsatz - auch wenn dieser nur aus drei Seiten besteht. Ein Schriftsatz der klagenden Partei kommt auf knapp 42.000 Euro. Da es zwölf Beklagte gibt, ist pro Schriftsatz-Austausch also mit Kosten von rund 400.000 Euro zu rechnen. Es stellt sich die Frage, ob im Fall einer Verurteilung die Beklagten auch noch die Kosten tragen können. Betroffene fordern, den Streitwert zunächst niedriger anzusetzen - mit der Option, ihn später zu erhöhen.
Aktienverträge "nichtig"
Bei der Klage geht es um eine Vorzugsaktien-Emission im Jahr 2004, bei der der Großteil der Aktionäre den Kauf durch Kredite der Hypo selbst finanzierte. Abgewickelt wurde das über ein kompliziertes Firmengeflecht in Liechtenstein. Der Vorwurf lautet nun, das Kapital hätte nicht als Kernkapital in der Bilanz ausgewiesen werden dürfen - was die Betroffenen auf Basis von Privatgutachten vehement bestreiten.
Im aktuellen Schriftsatz bezeichnet die Hypo die Verträge mit den Vorzugsaktionären als nichtig, was eine Rückforderung der Dividenden von rund 17 Millionen Euro nach sich ziehe. Außerdem haben die Anwälte der Bank errechnet, welche Verluste durch Kreditausfälle entstanden sein sollen, die es ohne die Geschäftsausweitung durch das zusätzliche Kapital nicht gegeben hätte.
War in der ursprünglichen Klage von rund 94 Millionen Euro Schaden die Rede, kommt man nun auf 115,77 Millionen Euro. Gewinne aus derartigen Geschäften will die Hypo nicht gegenrechnen. Direkt geltend gemacht werden 20 Millionen Euro aus angeblichen Kreditschäden, dazu kommt noch ein sogenanntes Feststellungsinteresse von 11 Millionen Euro für allfällige zukünftige Schäden.
Einige der Beklagten haben das als zu hoch bezeichnet. In einem - etwas enger gesteckten - Strafprozess wird der Schaden mit 5,49 Millionen Euro beziffert, dort hat die Staatsanwaltschaft zunächst einmal die Ladung von zwanzig Zeugen beantragt.