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50-Millionen-Prozess: Kärntner Bank verkündet 26 Betroffenen den Streit.
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Wien/Klagenfurt. Die Causa Hypo wird ein Fall für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof: Ende Dezember hat die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof ein Ansuchen von Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger zurückgewiesen, mit dem dieser die Wiederaufnahme von Ermittlungen gegen die sogenannten CSI-Hypo erreichen wollte. Striedinger hatte vor einem Jahr CSI-Anwalt Guido Held und - nicht genannte - weitere Personen unter anderem wegen angeblicher Verleumdung angezeigt. Da die Generalprokuratur - als letzte mögliche Instanz in Österreich - keinen Anlass sieht, gegen die Einstellung der Ermittlungen vorzugehen, will Striedinger nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.
Er fühle sich als "Bürger zweiter Klasse", so Striedinger im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Er wirft der heimischen Justiz vor, "Systemschutz" zu betreiben, und sieht sein Menschenrecht auf ein faires Verfahren verletzt.
Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nach Einlangen der Anzeige im Jänner 2011 umgehend die Oberstaatsanwaltschaft Graz um Übertragung des Verfahrens an eine andere Staatsanwaltschaft gebeten. Begründung: Man kooperiere bei den sonstigen Hypo-Ermittlungen eng mit - eben dem angezeigten - CSI-Anwalt Held und seiner Kanzlei (siehe Faksimile). Die Oberstaatsanwaltschaft schrieb jedoch zurück, dass die "enge Kooperation" den "Anschein der Befangenheit der Staatsanwaltschaft Klagenfurt" nicht begründen könne. Das Verfahren blieb in Klagenfurt, wo später die Ermittlungen eingestellt wurden. Einen Fortführungsantrag Striedingers wies das Landesgericht Klagenfurt Anfang August ab.
Das Landesgericht erklärte jedoch, dass ihm "keine Kompetenz zukommt, über eine allfällige Befangenheit der Staatsanwaltschaft Klagenfurt abzusprechen". Die Generalprokuratur betont nun ihrerseits, dass sie nur gegen die Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch ein Strafgericht Nichtigkeitsbeschwerde erheben könne - damit entziehe sich "die vorgebrachte Kritik an der Führung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt einer Überprüfung."
Beklagte sollen Hypo helfen
Striedinger wirft der CSI unter anderem vor, ihn mit ungerechtfertigten Anschuldigungen bei zwei kroatischen Immobilienprojekten um ein Beraterhonorar von 3,2 Millionen Euro gebracht zu haben. Auch wurde in einer Anzeige der CSI bezüglich der Kredite für diese Projekte nicht darauf verwiesen, dass die Hypo die Immobilien in den Monaten vorher mit Gewinn verkaufen hätte können - was sie letztlich dann auch getan hat. Die CSI-Ermittler haben dem Vernehmen nach jedes Fehlverhalten zurückgewiesen.
Hochspannung herrscht vor der für diesen Donnerstag anberaumten Verhandlung bezüglich einer 50-Millionen-Euro-Klage der BayernLB gegen die Hypo Mitarbeiterstiftung. Die Bank ist als Nebenintervenientin auf der Seite der Stiftung beigetreten und hat vor wenigen Tagen ihrerseits 26 Personen und Firmen den Streit erklärt. Betroffen sind - neben ehemaligen Vorständen und Beratern - frühere Vorzugsaktionäre wie die Kärntner Landesversicherung, die Kärnten Privatstiftung, die Flick Privatstiftung, die Schweizer Firma Oerlikon, die Raiffeisen-Bezirksbank Klagenfurt und die HSBC London.
Die Hypo sichert sich damit für allfällige Regressansprüche ab. Dies führt zur skurrilen Situation, dass einige Personen und Stiftungen, die von der Bank in einem anderen Verfahren wegen der Vorzugsaktien auf 48 Millionen Euro Schadenersatz geklagt wurden, ihr nun in diesem Prozess helfen sollen, den auch von der Hypo geäußerten Vorwurf zu entkräften, dass die Vorzugsaktien nicht als Kernkapital in der Bilanz verbucht hätten werden dürfen. Die Hypo erklärt, die Betroffenen hätten "alle maßgeblichen Umstände" rund um die Vorzugsaktien gekannt. Alle haben immer jedes Fehlverhalten bestritten. Die Streitverkündigung dürfte zu einem Explodieren der Verfahrenskosten führen.