Fekter befürchtet "amerikanische Verhältnisse" ohne gesetzliche Regelung.
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Wien. "Ich bin gerne Ministerin", sagt Finanzministerin Maria Fekter. Aber sie spricht nicht explizit aus, dass sie auch in der kommenden Regierung gerne die Budgethoheit im Land hätte, denn natürlich: "Das bestimmt die neue Regierung. Meine Aufgabe ist die Vorbereitung."
Und weil sie sich in puncto Vorbereitung nichts nachsagen lassen will, legt Fekter dem Ministerrat kommenden Dienstag einen Entwurf für ein "gesetzliches Budgetprovisorium" für 2014 vor. Gleichzeitig mit der Haushaltsplanung 2014, die bis 15. Oktober an die EU geschickt werden müsse. So erklärte sie es bei einem Hintergrundgespräch mit Journalisten am Montag Abend.
Gesetz ermöglicht Bund, mehr Geld aufzunehmen
Laut Bundesverfassung muss die Regierung dem Nationalrat zehn Wochen vor Beginn des neuen Finanzjahres ein Bundesfinanzgesetz vorlegen. Das wäre der 22. Oktober. Allerdings gibt es bis dahin mit Sicherheit keine neue Regierung und der Nationalrat konstituiert sich erst am 29. Oktober. Sie wolle sich keine Verfassungsverletzung vorwerfen lassen, begründete Fekter den Vorstoß für ein gesetzliches Budgetprovisorium. Ein solches ist aber nicht zwingend notwendig, da die Bundesverfassung für solche Fälle ohnedies ein automatisches Budgetprovisorium vorsieht.
Mit dem automatischen Budgetprovisorium wird das Bundesfinanzgesetz 2013 für 2014 fortgeschrieben. Finanzschulden können aber nur bis zur Hälfte der vorgesehenen Höchstbeträge gemacht werden und kurzfristige Verpflichtungen zur vorübergehenden Kassenstärkung können nur bis zur Höhe der vorgesehenen Höchstbeiträge eingegangen werden. Das ist Fekter aber nicht ausreichend genug. Sie befürchtet sogar "amerikanische Verhältnisse". Mit einer gesetzlichen Regelung könnte die Regierung Geldengpässe leichter überbrücken, weil sie eben mehr Geld aufnehmen kann. Ansonsten gibt es keinen Unterschied, das Budgetprovisorium basiert auf dem Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 festgelegten Grenzen.
Allgemein wird davon ausgegangen, dass die automatische Budgetfortschreibung bis Mai oder Juni reichen würde. Fekter hält aber Zahlungsschwierigkeiten der Republik schon ab März für möglich. Denn traditionell nehme der Staat erst in der zweiten Jahreshälfte mehr ein, habe aber in der ersten Jahreshälfte höhere Ausgaben. Selbst wenn es noch vor Weihnachten eine neue Regierung gibt, sei nicht ausgemacht, dass bis März das reguläre Budget beschlossen wird.
Ein gesetzliches Budgetprovisorium gab es bereits nach der Nationalratswahl 2008, allerdings erst nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen. Die SPÖ reagierte am Dienstag verärgert auf den Wunsch Fekters nach einem gesetzlichen Budgetprovisorium.
SPÖ über Fekters
"Alleingang" verärgert
Für Finanzstaatssekretär Andreas Schieder ist ein automatisches oder gesetzliches Budgetprovisorium nur eine Geschmacksfrage, es sei noch nicht klar, wie sich die SPÖ entscheide. Er glaubt, dass auch ein automatisches Provisorium bis Mitte 2014 ausreichen würde, ohne dass der Republik die Zahlungsunfähigkeit drohen würde. Für Schieder wäre es aber "das Sinnvollste, rasche Regierungsverhandlungen für eine stabile Regierung zu führen und dann ein Budget zu erstellen".
Viel mehr ärgert Schieder, dass es keine Abklärung dieser Frage gegeben habe. Fekter hatte zwar am Montagabend gemeint, sie stehe mit der SPÖ in der "Endabklärung". Schieder wies das aber zurück und sprach von einem "Überrumpelungsversuch" der Finanzministerin: "Das war ein typischer Alleingang, wie wir ihn schon oft erlebt haben."
Vom nächsten Finanzminister oder der Finanzministerin wünscht sich Schieder jedenfalls mehr "Äquidistanz". "Dieser Stil kann nicht mehr weitergehen, dass man in solchen Fragen plötzlich von SPÖ bis ÖVP alle überrumpelt", meinte der SPÖ-Staatssekretär.
Ob die SPÖ bei den Koalitionsverhandlungen das Finanzministerium für sich reklamieren wird, wollte Schieder nicht sagen. Chefverhandler sei Bundeskanzler Werner Faymann, nicht er.