Neun bis dreizehn Jahre Haft für acht Männer, die eine Frau in Wien vergewaltigt haben sollen. Ein Mann wurde freigesprochen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 7 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Es sind vor allem die mutmaßlichen Täter, die bei Strafprozessen wegen Sexualdelikten zu Wort kommen. Ihre Handlungen, ihre Rollen, ihre Verantwortungen: Sie stehen im Vordergrund. Selten nur wird medial die Stimme des Opfers vernommen, denn: Dessen Aussage aus dem Ermittlungsverfahren wird zumeist unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. An diesem Donnerstagvormittag aber, da gibt Opfervertreter Lian Kanzler in seinem Schlussplädoyer wieder, was seine Mandantin, eine einst lebenslustige, junge Frau, ihm gesagt habe: "Ich habe an nichts mehr Freude." Der sichtlich bewegte Kanzler kämpft mit den Tränen. "Diese Männer haben eine Frau wie ein Stück Fleisch missbraucht", sagt er in Richtung der Angeklagten.
Zu neunt sollen die Männer den wehrlosen, stark betrunkenen Zustand der Frau - eine deutsche Touristin - in der Silvesternacht 2015 ausgenutzt haben, um sie zu vergewaltigen und sexuell zu missbrauchen. Die Frau soll in einem schwer angeschlagenen Zustand vor einem Lokal am Wiener Schwedenplatz gelegen sein. Vier Männer sollen sie von dort in eine Wohnung verschleppt haben. Die anderen fünf Männer sollen bereits dort gewesen sein. Am Donnerstag, dem vierten und letzten Verhandlungstag, wurde der Strafprozess vor einem Schöffensenat (Vorsitzende Richterin: Petra Poschalko) des Straflandesgerichts Wien fortgesetzt.
"Menschenwürde genommen"
"Es ist erschütternd, dass nur einer der neun Angeklagten einen Funken Reue gezeigt hat", sagte Staatsanwältin Karina Fehringer in ihrem Schlussplädoyer. Die Männer haben die Frau "zu einem Sexualobjekt herabgewürdigt", ihr "das Menschenwürdige genommen". Mit ihren Aussagen würden sie die Frau verhöhnen.
Auch die Verteidiger, die teilweise argumentierten, die Frau habe wegen ihrer Alkoholisierung vielleicht "falsche Signale" ausgesendet, kritisierte sie: "Sollen wir Warnhinweise auf Flaschen anbringen: ,Übermäßiger Konsum kann als Zustimmung zum Sex gewertet werden‘?". Sie forderte für alle Angeklagten die "Höchststrafe" oder zumindest eine "empfindliche Freiheitsstrafe" - auch aus "generalpräventiven Gründen". Nur bei zwei Angeklagten - einer half bei der Aufklärung der Tat, ein anderer legte ein reumütiges Geständnis ab - sei eine mildere Strafe möglich.
Einen Freispruch oder ein mildes Urteil forderten hingegen die Verteidiger. Das Urteil dürfe nicht aus einem "Gefühl der Wut" getroffen werden, meinte ein Verteidiger. Manche verwiesen darauf, dass bei ihren Mandanten keine DNS-Spuren sichergestellt werden konnten und diese daher nicht verurteilt werden könnten.
"Signale ausgesendet"
Es sei ein Verfahren, das sehr polarisiere, sagte ein weiterer Verteidiger. "Mehrere Frauen haben mich auch kontaktiert." Diese haben gemeint, das Opfer habe "schon auch eine Rolle gespielt" und vielleicht unbewusst ,Signale ausgesendet‘". "Eine Schweinerei bleibt eine Schweinerei", sagte hingegen Verteidiger Michael Schnarch. Er wolle das Verbrechen nicht verharmlosen.
Die neun Angeklagten kamen 2015 als Flüchtlinge aus dem Irak nach Österreich. Acht von ihnen sind miteinander verwandt oder verschwägert. Unter ihnen sind etwa ein Vater und sein Sohn und zwei Brüder. Während der Verhandlung wirkten die Männer zumeist anteillos und blickten mit gesenktem Kopf zu Boden.
"Ich will mich bei der Dame und dem Gericht entschuldigen. Das war das erste und das letzte Mal. Ich habe sehr viel getrunken gehabt", sagte der Erstangeklagte. Auch andere Männer machten ihre Alkoholisierung für die Tat verantwortlich. "Der Alkohol war der Grund, ich möchte dann mein Studium fortsetzen", sagte der Viertangeklagte. Gerichtsgutachter Christian Reiter stellte vor Gericht fest, dass der Alkohol bei manchen zwar eine enthemmende Wirkung gehabt haben könnte. Keiner der Angeklagten sei aber so berauscht gewesen, dass dies seine Zurechnungsfähigkeit ausschließe, hielt er fest.
Die Frau leidet aufgrund der Tat an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie ist depressiv und hat Schlafstörungen. Im August musste sie stationär in der Psychiatrie aufgenommen werden. Laut Gutachten sind diese Folgen rechtlich einer "schweren Körperverletzung" gleichzuhalten. Deswegen und weil die Frau laut Anklage in besonderer Weise erniedrigt und in einen qualvollen Zustand versetzt wurde, ist die Tat qualifiziert. Dadurch drohte den mutmaßlichen Tätern ein höherer Strafrahmen von fünf bis zu fünfzehn Jahren Haft.
Abschiebung unklar
Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Höchststrafe erhielten die Angeklagten nicht. Acht von ihnen wurden allerdings zu langjährigen Haftstrafen zwischen neun und dreizehn Jahren verurteilt. Ein Angeklagter wurde im Zweifel freigesprochen und aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Verurteilten brachen teilweise in Tränen aus. Sowohl Staatsanwältin Fehringer als auch die Verteidiger der Angeklagten meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit ist das Urteil hinsichtlich aller Angeklagten nicht rechtskräftig. Dem Opfer wurde ein Schadenersatzbetrag von 25.000 Euro zugesprochen.
Unklar ist, ob die acht Iraker nach Verbüßung ihrer Strafen abgeschoben werden können. "Ein rechtskräftiges Urteil bleibt abzuwarten", stellte Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, im Gespräch mit der APA klar. Zwar hat es laut Medienberichten jahrelang keine Abschiebungen in den Irak gegeben. Rückführungen gebe es allerdings schon. Ob es sich dabei um freiwillige Rückkehrer oder Abschiebungen handelte, konnte Grundböck nicht sagen. Die Zusammenarbeit mit der irakischen Botschaft sei aber nicht optimal: "Bei einer Rückführung ist die Herausforderung nicht die Ausreise, sondern die Einreise, wofür man die Kooperation des betreffenden Landes benötigt."