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"Ich hatte von 61 Tagen drei frei"

Von Petra Tempfer

Politik

Nächste Runde im Verfahren um die Beschäftigung nicht beeideter Übersetzer bei der Telefonüberwachung des Innenministeriums.


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Wien. Sieben Tage die Woche habe sie rund um die Uhr erreichbar sein müssen. Und nicht nur einmal sei sie nach einem WhatsApp-Anruf von einer Familienfeier ins Büro gefahren, um zu arbeiten: Das Büro war die Außenstelle West der Landespolizeidirektion Wien, wo die 46-jährige Österreicherin, deren Eltern einer muslimischen Minderheit in Serbien angehören, als Übersetzerin der Telefonüberwachung im Bereich der Suchtmittel-Delikte arbeitete, sagte diese am Montag vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

Nachdem sie nach 20-monatiger Arbeit 2017 gekündigt worden war, hatte sie das Innenministerium wegen möglicher Scheinselbständigkeit auf Anstellung geklagt. Denn obwohl sie keinen Schulabschluss und kein einschlägiges Studium absolviert hat, geschweige denn beeidete Dolmetscherin ist, habe sie für die Polizei abgehörte Telefonate übersetzt, wie sie sagte (die "Wiener Zeitung" berichtete). Und das mitunter wochenlang. "Ich hatte von 61 Tagen drei frei", sagte sie am Montag, als das Verfahren in die nächste Runde ging, und sie die Arbeitszeitaufzeichnungen vorlegte.

Obwohl sie nur auf Werkvertragsbasis arbeitete und Honorarnoten legte, habe sie einen fixen Arbeitsplatz gehabt - und sich diesen wohnlich eingerichtet. "Mit Tapeten und Kleiderhaken, Tisch, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle und Bildern", so die 46-Jährige. "Da gibt es so viel Arbeit, da kommst du sicher nicht heim", habe man ihr auch gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit gesagt.

Die Klägerin ist offenbar kein Einzelfall. Denn auch ihre Schwester und Nichte hätten nach ihr zu den selben Bedingungen in der Außenstelle zu arbeiten begonnen, sagte sie. Ohne zuvor ein Stammdatenblatt auszufüllen, Unterlagen oder ein Leumundszeugnis vorzulegen und ohne eine Sicherheitsprüfung und die Verschwiegenheitspflicht der beeideten Dolmetscher. "Sie mussten zwar vorher eine Verschwiegenheitsklausel unterzeichnen, es ist aber mehr als fraglich, ob diese mit dem Eid zu vergleichen ist. Denn beeidete Dolmetscher machen sich strafbar, wenn sie gegen diesen verstoßen", sagt Oliver Stauber, Chef der gewerkschaftlichen Initiative vidaflex, die sich um Einpersonenunternehmen und (Schein-)Selbständige kümmert und sich der Causa angenommen hat.

Honorar für Übersetzungen 2014 gekürzt

Tatsache ist, dass seit 2014, als das Honorar für Übersetzungen von Vernehmungsprotokollen massiv gekürzt wurde, beeidete Dolmetscher schwer zu finden sind. Im März dieses Jahres hat auch SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim eine parlamentarische Anfrage zu dem Fall an FPÖ-Innenminister Herbert Kickl eingebracht. Die Antworten sind allerdings wenig aufschlussreich. Auf die Frage, ob es zutrifft, dass in sämtlichen Landespolizeidirektionen "selbständige" Dolmetscher ohne erforderliche Ausbildung im Zuge von Telefonüberwachungen systematisch eingesetzt werden, heißt es: "Von einer Beantwortung, die nur mit unverhältnismäßig hohem Administrationsaufwand und exorbitanter Ressourcenbindung (. . .) möglich wäre, muss daher im Hinblick auf die Sparsamkeit (. . .) Abstand genommen werden." Dolmetscher würden jedoch üblicherweise einer Sicherheitsprüfung unterzogen, heißt es weiter.

Ob das Beschäftigungsverhältnis der Klägerin rechtlich in Ordnung ist, oder ob es sich um Scheinselbständigkeit handelt, wird das Urteil zeigen. Am Montag gab es dieses noch nicht. Die Verhandlung wurde vertagt.