Frühere BVT-Beamte beharren in Prozess um den syrischen General, der nach Österreich gebracht wurde, auf ihrer Unschuld.
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Mit langen Befragungen der Richterin und einer noch längeren Stellungnahme des früheren Spionagechefs B.P. ging am Dienstag der dritte Prozesstag rund um BVT-Beamte weiter, die einen syrischen General nach Österreich holten und dabei Amtsmissbrauch begangen haben sollen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihnen vor, das Asylverfahren so beeinflusst zu haben, dass der syrische General Khaled H. einen positiven Asylentscheid bekam. H. steht derzeit im Verdacht, für Menschenrechtsverletzungen in einem Gefängnis des syrischen Nachrichtendienstes mitverantwortlich zu sein.
Am Nachmittag kam der frühere Referatsleiter des Nachrichtendienstes zu Wort. Der trug eine knapp dreistündige Stellungnahme zur gesamten Causa "White Milk" vor, die aus einer Kooperation mit dem israelischen Nachrichtendienst Mossad entstanden ist.
Dienstreise nach Den Haag
Darin deckte der frühere Spionagechef alle Bereiche des Verfahrens ab, das relativ komplex ist. Es besteht im Grunde aus drei Strängen: die Betreuung des Generals ("White Milk"), die Vernehmung eines anderen Asylwerbers, der Khaled H. kannte ("Operation Tulpe"), und eine Besprechung mit der NGO CIJA, die syrische Kriegsverbrechen dokumentierte ("Operation Red Bull"). B.P. konnte in seinem und dem Verhalten seiner Mitarbeiter keine Fehler entdecken. "Ich kann hier nichts Illegales erkennen", stellte er immer wieder fest. Alle Schritte seien von ihm an seinen Vorgesetzten, dem ebenfalls angeklagten Martin W., berichtet worden.
Dem früheren Spionagechef wirft die WKStA unter anderem vor, dass er einer Mitarbeiterin die Weisung gegeben habe, die Zentrale von CIJA in Den Haag zu beobachten und Fotos anzufertigen. Die Organisation hatte sich Monate davor an das österreichische Justizministerium gewandt, um über Khaled H. zu berichten, den es in Österreich vermutete.
Das sei ein Auftrag seines Vorgesetzten gewesen, den er nur weitergegeben habe, meinte B.P. dazu. Man habe die Organisation nicht gekannt, rechtfertigte er seine Skepsis. Er habe auch eine nachrichtendienstliche Tarnorganisation vermutet, die Informationen beschaffen wollen würde. Dass eine Mitarbeiterin des österreichischen Nachrichtendienstes in einem fremden Land, ohne dessen Wissen, im Auftrag ihres Vorgesetzten Fotos für einen Bericht des österreichischen Nachrichtendienstes macht, ist für den Ex-BVT-Mann kein Problem. "Es ist mir in keinerlei Weise in den Sinn gekommen, dass diese Anweisung illegal wäre", meinte B.P.
Antworten verweigert
In der Früh war die Befragung jenes Chefinspektors fortgesetzt worden, der direkt für die Betreuung des syrischen Generals zuständig war. Die WKStA wirft ihm vor, eine Gefährdung des Generals ohne Überprüfung bestätigt zu haben. So konnte Khaled H. einen Antrag auf Asyl in Österreich stellen. Auch er gab an, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Er habe die "Gefährdungsprognose" auf Anweisung seines Vorgesetzten Martin W. erstellt, der die Informationen vom Mossad bekommen habe.
Auf die WKStA ist der Chefinspektor nicht gut zu sprechen. "Das ist ein Blödsinn, was in der Anklage steht", meinte er in Richtung Staatsanwältin. Später verweigerte er auf Anraten seines Verteidigers die Antwort auf jede ihrer Fragen. Die Sitzung musste kurz unterbrochen werden, als die Richterin meinte, sie würde die Fragen der Staatsanwaltschaft selbst auch stellen. Der Beamte blieb dabei: Er beantwortete keine der 53 Fragen, die ihm die Staatsanwältin während ihrer Befragung stellte.(pak)