Juristin Aleka Terzaki berät die öffentliche Hand bei Auftragsvergaben und bringt Frauen aus dem Vergaberecht zum Netzwerken zusammen.
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Wien. Es geht um viel Geld. Das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand in Österreich wird laut einer Studie der TU Wien auf etwa 60 Milliarden Euro geschätzt. Bis in die 1990er Jahre war die Vergabe öffentlicher Aufträge in Österreich kaum reglementiert, bis das Bundesvergabegesetz ((BVergG 2018) eingeführt wurde, das heuer 25 Jahre alt wird.
Aleka Terzaki hat sich bereits während ihres Jus-Studiums mit dem Vergaberecht beschäftigt und sich darauf spezialisiert. Die gebürtige Griechin berät die öffentliche Hand "von der Beschaffungsplanung bis zur Vertragsunterzeichnung", wie sie im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" sagt. Ihre Referenzliste reicht von Ministerien über Landesregierungen bis zu Forschungseinrichtungen sowie Energie- und Verkehrsunternehmen.
Seit das Bundesvergabegesetz in Kraft getreten ist, verfolgt die Juristin dessen Entwicklung, die von unzähligen Novellierungen begleitet wird. "Ich lerne immer noch", sagt sie. Das jüngste Vergaberechts-Reformpaket sieht sie als Meilenstein, im Wesentlichen auch wegen der Digitalisierung und des Innovationspotenzials bei der öffentlichen Beschaffung. Sie betont, dass das BVergG 2018 als optimales Kommunikationsmittel der öffentlichen Beschaffung eingesetzt werden kann.
Ab Oktober müssen die Vergabeverfahren im sogenannten Oberschwellenbereich elektronisch abgewickelt werden. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt diese Schwelle bei 221.000 Euro und für Bauaufträge bei einem Auftragsvolumen ab 5,548 Millionen Euro. Damit sollen Vergabefahren transparenter, fairer und günstiger werden. Einige öffentliche Auftraggeber wickeln ihre Ausschreibungen schon jetzt vollelektronisch ab.
Dass auch bei einer papierlosen Vergabe Fehler passieren können, etwa aufgrund von Verbindungs- oder Serverproblemen, sieht Beraterin Terzaki gelassen: "Auch früher gab es Probleme. Kuverts sind zerrissen oder zu spät angekommen oder verlorengegangen."
Terzaki weist auch auf die Einführung der Innovationspartnerschaft als neue Form der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Industrie hervor, bei der die Beschaffung innovativer Leistungen für den Auftraggeber erleichtert wird.
Frauen im Vergaberecht vernetzen
Terzaki rief am Weltfrauentag im März 2006 das "Frauen Network Vergaberecht" ins Leben, da sie die Beobachtung gemacht hatte, dass das Vergaberecht ein "extrem von Männern dominiertes Rechtsgebiet" war. Sie habe sehr viele kompetente Frauen kennengelernt, die in diesem Bereich arbeiteten, "aber nicht an vorderster Front". Für Terzaki ein Grund, diese Frauen zu einem Get-Together einzuladen. Der Erfolg war überwältigend: Beim ersten Treffen kamen 120 Frauen ins Café Griensteidl, um sich auszutauschen und zu vernetzen.
Am 17. September gibt es nach längerer Zeit wieder eine Veranstaltung, bei der das Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf dem Programm steht. Erstmals wird auch ein Mann als Vortragender dabei sein, der Vergaberechtsexperte Hubert Reisner, Richter am Bundesverwaltungsgericht.
Das nächste Treffen des "Frauen Network Vergaberecht" findet am 17. September 2018 in den Räumlichkeiten der "Wiener Zeitung" statt. Um Anmeldung wird gebeten unter 01/206 99- 23 oder per E-Mail: office@lieferanzeiger.at.
Weitere Informationen zum "Frauen Network Vergaberecht" unter www.fnv.at.