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"Ich schwöre vor Gott!"

Von Gernot Stöger

Wirtschaft
Heute hat die Eidesstattliche Erklärung den Eid vor Gericht weitgehend ersetzt. Foto: illuscope

Hofdekrete noch heute in Geltung. | Anachronistische Schwurformel. | Wien. Noch gibt es in jedem gerichtlichen Verhandlungssaal die "Schwurgarnitur", also zwei Kerzen und ein Kreuz dazwischen. Man fragt sich wozu, denn geschworen wird heute kaum mehr.


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Wien. Noch gibt es in jedem gerichtlichen Verhandlungssaal die "Schwurgarnitur", also zwei Kerzen und ein Kreuz dazwischen. Man fragt sich wozu, denn geschworen wird heute kaum mehr.

Der Eid entspricht nicht mehr dem Zeitgeist, selten dass jemand etwa als Zeuge oder Sachverständiger in einem Prozess die rechte Hand erhebt, vor brennenden Kerzen die Schwurformel spricht und seine Aussage mit den Worten "So wahr mir Gott helfe" bekräftigt. Aber noch ist alles in Vorschriften aus dem 19. Jahrhundert geregelt; Vermutlich die letzten noch geltenden Hofdekrete.

Untertanen sprechen arabische Schwurformel

In einem der Dekrete hat seine kaiserliche Majestät schon 1816 "anzuordnen geruht", das Gericht könne sich bei Personen, denen es die Religion verbietet einen Eid abzulegen, mit bloßem Handschlag begnügen. Fünf Jahrzehnte später legte man dann die noch heute gültige Form des Eides fest: Seit 1868 ist der Eid ohne Rücksicht auf das Religionsbekenntnis vor "Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" abzulegen und mit der Formel "So wahr mir Gott helfe" abzuschließen. Das ältere Hofdekret gilt trotzdem weiter, genauso wie ein anderes aus dem Jahr 1826: "Untertanen", die sich zum Islam bekennen, haben seither beim Schwur die rechte Hand auf den Koran zu legen und sollen auf die Frage "Schwörst Du bei Gott" mit einer arabischen Schwurformel antworten. An sich wäre das nicht ohne Aktualität, denn moslemische Bürger gibt es vermutlich heute mehr als 1826, aber sie sind keine "Untertanen" mehr und das Ganze wirkt unzeitgemäß.

Eine andere Form des Schwures hat man längst abgeschafft. Der Offenbarungseid hatte dafür gesorgt, dass jeder, der zahlungsunfähig war, ein Verzeichnis über sein gesamtes Vermögen ausfüllen und die Richtigkeit der Angaben beschwören musste; natürlich "Vor Gott dem Allmächtigen und Allwissenden". Das wirkte im Laufe der Jahre anachronistisch, wurde doch sogar nach Leibwäsche und Malerpinseln gefragt und der Liebe Gott bemüht, um zu erfahren, wie viele Taschentücher der Schuldner besaß.

Heute genügt Erklärung an Eides statt

Heute ist alles anders. Ohne Formular geht es natürlich nicht, aber der Schuldner wird nicht mehr nach Socken und Taschentüchern gefragt. Und anstelle des feierlichen Schwures genügt eine eidesstattliche Erklärung. Bei der sollte man es vielleicht auch in allen anderen Fällen belassen, der liebe Gott hat Wichtigeres zu tun als sich um den Eid vor Österreichs Gerichten zu kümmern.

Gernot Stöger ist Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichts Bruck an der Leitha im Ruhestand.