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"Ich verspüre immer noch Ekel"

Von Daniel Bischof und Solmaz Khorsand

Unmittelbar nach dem Vorfall auf der Damentoilette am Praterstern wurden immer wieder die ÖBB- Security-Männer von einigen Frauen gebeten, doch einen Blick in die Kabinen zu werfen, bevor sie die Toiletten benutzen.
© Nathan Spasic

Drei junge Männer sollen eine Austauschstudentin vergewaltigt haben. Vor Gericht verstrickten sie sich in Widersprüche.


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Wien. Eine Frau ist an diesem Dienstagvormittag im Verhandlungssaal 106 in der Landesgerichtsstraße 11 im Wiener Straflandesgericht sehr präsent, obwohl sie körperlich nicht anwesend ist. Es ist jene Studentin aus der Türkei, die am 22. April von drei jungen Männern auf einer Damentoilette am Praterstern vergewaltigt worden sein soll. "Manchmal gibt es Momente, wo ich gar nicht spüre, dass ich noch lebe", schreibt sie in einem Brief, den ihre Vertreterin, Sonja Aziz, im Gerichtssaal vorliest. Betroffen hören ihr die knapp 40 Anwesenden zu. "Drei Monate konnte ich nicht in den Spiegel schauen. Ich fühle mich wie Restmüll. Ich erinnere mich an die Blicke dieser Männer", heißt es in dem Brief.

Die Männer, von denen sie spricht, sitzen auf der Anklagebank. Es sind drei junge Asylwerber aus Afghanistan, 16, 17 und 18 Jahre alt. Regungslos hören die Jugendlichen der Übersetzerin zu, die ihnen den Brief in ihre Muttersprache dolmetscht. Sie schauen zu Boden, fast so, als würden sie sich nicht trauen, Augenkontakt zu ihr herzustellen.

Wochenlang beherrschte der Vorfall die heimischen Medien. Die "Vergewaltigung vom Praterstern" schien Wiens Äquivalent zur Silvesternacht von Köln zu sein. Damals wurden zahlreiche Frauen bestohlen und sexuell belästigt. Die Täter waren Männer, die vorwiegend aus nordafrikanischen Ländern stammten.

Rasch entfachte die Silvesternacht von Köln kulturpolitische Debatten rund um Rollenbilder, Flüchtlinge, Werte und nicht zuletzt Polizei und Medien, welche die Herkunft der Täter anfangs verschwiegen haben sollen.

Auch in Wien wurde unmittelbar nach dem 22. April eine vergleichbare Geräuschkulisse aufgebaut, inklusive politischem Kleingeld, das daraus geschlagen werden konnte - man bedenke, der Vorfall ereignete sich knapp einen Monat vor dem zweiten Präsidentschaftswahlgang im Mai. Doch diese Geräuschkulisse hat an diesem Dienstagvormittag keinen Platz im Verhandlungssaal 106, in dem sich ein Schöffensenat des Straflandesgerichts Wien unter dem Vorsitz von Norbert Gerstberger eingefunden hat.

"Was machst du auch dort in der Nacht?"

"Es ist nicht absehbar, wann und ob es ihr besser gehen wird", sagt Vertreterin Aziz über ihre Mandantin. Ihr Brief ermöglicht einen ungewohnten, intimen Einblick in die Gefühlswelt eines Opfers eines Sexualdelikts, das in der Regel bei solchen Fällen nicht in diesem Ausmaß Gehör findet. "Ich zweifle an mir, an meinem Blick auf die Welt. Ich verspüre noch immer Ekel. Mein Körper ist mir fremd", schreibt die 21-Jährige.

Seit der inkriminierten Tat soll die junge Frau laut Gutachten an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden. Besonders unter der sozialen Ausgrenzung soll sie leiden. Von männlichen, türkischen Freunden seien der Frau Schuldgefühle eingeredet worden, berichtet Aziz. "Was machst du auch dort in der Nacht?", habe man die Austauschstudentin gefragt. Auch mit ihren Eltern in der Türkei könne die Frau nicht darüber reden, da Vergewaltigungen in ihrer Heimat ein Tabuthema seien.

Nach den Eröffnungsplädoyers werden die Angeklagten zur Tat befragt. "Wie sind Sie auf die Idee gekommen, dem Mädchen nachzugehen?", fragt Gerstberger den Erstangeklagten. "Niemand hat diese Idee gehabt", antwortet der 18-Jährige. "Warum geht man dann auf die Frauentoilette?", hackt Gerstberger nach. "Nur so. Wir waren betrunken", meint derselbige. Er könne sich an den Vorfall nicht erinnern. "Reden Sie nicht so blöd daher", sagt Gerstberger, der auf die ausführliche polizeiliche Vernehmung des Erstangeklagten verweist. Daraufhin berät sich der junge Mann kurz mit seinem Verteidiger Martin Mahrer. "Ich verweise auf meine polizeiliche Aussage", gibt er nach den Beratungen an.

"Habe das Gesetz nicht gebrochen"

"Es war meine Idee", sagte der Drittangeklagte und Jüngste des Trios bei seiner Vernehmung über die ihm angelastete Vergewaltigung. Die anderen zwei Jugendlichen seien komplett betrunken gewesen. Vergewaltigt habe er die junge Frau aber nicht. "Auf Ihrem Penis wurden DNA-Spuren der Frau gefunden. Wie erklären Sie sich das?", fragt Richter Gerstberger nach. Das könne er sich nicht erklären, antwortet der 16-Jährige. "Ist Ihnen klar, dass Sie Regeln und das Gesetz gebrochen haben?", will die beisitzende Richterin Alexandra Skrdla wissen. "Ich habe das Gesetz nicht gebrochen", sagt der Drittangeklagte.

"Und in der Justizanstalt: Ist dort alles gut?", fragt Skrdla. Nein, sagt der 16-Jährige. Er soll eine Woche nach der ihm angelasteten Tat in der Untersuchungshaft eine Justizwachebeamtin attackiert haben. Über diesen Vorfall wird am Dienstag nicht gesprochen. Das Verfahren dazu wird gesondert geführt.

Für die ihnen angelastete Vergewaltigung drohen den zum Tatzeitpunkt jugendlichen Angeklagten eigentlich fünf Jahre Haft. Da die posttraumatische Belastungsstörung der Studentin aber als schwere Körperverletzung qualifiziert wird, erhöht sich der Strafrahmen auf insgesamt siebeneinhalb Jahre. Ein Urteil gab es am Dienstag nicht. Die Verhandlung wurde auf den 31. Jänner 2017 vertagt.

Die psychiatrische Sachverständige, welche die Frau untersucht hatte, hat auf das gerichtliche Ersuchen um ein Ergänzungsgutachten bisher nicht reagiert. Sie hätte dem Gericht über die Schmerzperioden des Opfers berichten sollen. Dadurch kann die Höhe eines allfälligen Privatbeteiligten-Zuspruchs berechnet werden. Die drei Angeklagten bleiben bis zur Fortsetzung der Verhandlung in Untersuchungshaft.