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"Ich lass den Freund Dir als Bürgen/ Ihn magst Du, entrinn´ ich, erwürgen." Geht es nach Innenministerin Maria Fekter, dann soll Friedrich Schillers "Bürgschaft" demnächst Eingang in das österreichische Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz finden. | Denn nichts anderes als eine finanzielle Bürgschaft sind die in Fekters Entwurf geplanten Patenschaften für Fremde nach Ansicht vieler Experten. Fremde ohne geklärten Aufenthaltsstatus können demnach nur dann eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" erhalten, wenn sich ein Pate in Form eines Notariatsakts dazu bereit erklärt, zumindest fünf Jahre lang für Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung und so weiter aufzukommen.
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Die Kritik an dieser Idee folgte auf den Fuß: Dadurch werde den Betroffenen die Fähigkeit abgesprochen, für sich selbst sorgen zu können, heißt es etwa aus Oberösterreich. Auch sagen Beobachter, dass der Staat damit seine Verantwortung an Privatpersonen delegiere. Hier spielt die Bestimmung eine Rolle, dass keine staatlichen Gelder, seien es nun Zuschüsse an Hilfsorganisationen oder die Sozialhilfe, zur Finanzierung der Patenschaft verwendet werden dürfen. Zudem erscheint dieses System missbrauchsanfällig: Was, wenn plötzlich Patenschaften in den Kleinanzeigen angeboten werden - gegen bestimmte Dienstleistungen?
Und schließlich stellt sich die Frage nach der Rechtssicherheit. Denn ohne Beirat kann keine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" erteilt werden, diesen Beirat kann der Landeshauptmann einsetzen, muss es aber nicht. Und selbst wenn es einen Beirat gibt, muss sich der Landeshauptmann nicht an dessen Empfehlung halten.
Eine Gleichung mit vielen Unbekannten also, die wohl noch zu einiger Verwirrung führen wird. Einfacher ist da schon die Regelung für jene Fremden, die die Wahrung des Rechts auf Privat- und Familienleben geltend machen können (Artikel 8, Europäische Menschenrechtskonvention). In solchen Fällen muss der Landeshauptmann "von Amts wegen" eine Niederlassungsbewilligung erteilen - und die ist sogar unbeschränkt.
Gleichzeitig gibt es hier ein Antragsrecht. Voraussetzung für einen positiven Bescheid ist neben dem Familienleben, dass die Integrationsvereinbarung erfüllt wird, oder, bei Minderjährigen, eine Pflichtschule besucht wird. Klingt nach "Lex Arigona", sagen manche, wohl nicht zu Unrecht.
Andererseits hat Fekter mit dem Gesetzesentwurf einen liberalen Zug bewiesen: Wenn Hilfsorganisationen und Private für ein Bleiberecht Demonstrationen veranstalten können, dann müssten sie doch auch die Konsequenz besitzen, für Bleiberechts-Kandidaten eine Patenschaft zu übernehmen, oder?
Schillers Romantik sieht das jedenfalls vor ("Und die Sonne geht unter, da steht er am Tor...").